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Riester Rente

Die Riester-Rente ist ein Teil der privaten Altersvorsorge. Sie ist besonders interessant für Geringverdiener, Paare mit Kindern, junge Berufstätige und Alleinerziehende.

Hier die wichtigsten Informationen zur Riester-Rente:

  • gefördert werden alle, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und deren Ehepartner sowie Beamte und deren Ehepartner.
  • nicht gefördert werden Selbstständige und Mitglieder von Versorgungswerken
  • jährliche Zulage beträgt 154 €
  • Kinderzulage: pro Kind vor 2008 geboren 185€, nach 2008 geboren 300€
  • steuerlich absetzbar: 2.100 Euro/Jahr
  • Für eine Förderung müssen mindestens 4% des rentenpflichtigen Vorjahreseinkommens als Eigenbeitrag eingezahlt werden (Mindesteinzahlung: 60 Euro/Jahr)
  • Förderung: Je nach Einkommen und Familienstand ca. 30-90%. Je mehr Kinder und je geringer das Einkommen, umso größer die staatliche Förderung.
  • Gefördert werden Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne, die dem Altersversorgungs-Zertifizierungsgesetz entsprechen
  • „HartzIV sicher“ in der Ansparphase
  • Beitragsbefreiung bei einer Berufsunfähigkeit ist möglich
  • Dauer: Es ist eine lebenslange Rente vorgesehen, es gibt aber auch die Möglichkeit, sich maximal 30% als Kapital auszahlen zu lassen
  • Todesfall: Tritt dieser vor Rentebeginn ein, kann der Vertrag auf den Ehepartner übertragen werden – wenn dieser förderfähig ist. Wird das Geld an die Erben ausbezahlt, werden Zulagen und Steuerersparnis von der Auszahlung abgezogen.

Auch als geringfügig Beschäftigte bist du riesterfähig. Einfach dem Arbeitgeber mitteilen, dass du auf die Befreiung von der Beitragszahlung an die Deutsche Rentenversicherung verzichtest.

Hallo Frau Tipp:

Rechne das Thema Riester-Rente doch einfach mal für dich durch – hier gibt es einen seriösen Riester-Rechner:
www.ihre-vorsorge.de/Finanzrechner-Foerderrechner-Riester-Rente

Hallo Frau Tipp

Mit der Riester-Rente auch ins Ausland: Im September 2009 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, daß Ruheständler, die Ihren Lebensabend (inkl. Wohnsitz) im europäischen Ausland verbringen möchten, Ihre während der Ansparphase erhaltenen staatlichen Riester-Zulagen behalten dürfen.

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