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Rürup Rente

Die private Rürup-Rente ist ein zukunftsträchtiges Modell. Sie ist wegen ihrer hohen steuerlichen Förderung besonders für Selbstständige und Freiberufler interessant, aber auch für alle diejenigen, die nicht „riesterfähig“sind.

Auch Rentnerinnen mit hohem Einkommen profitieren von diesem Modell zur Altersvorsorge. Das im Rahmen der Rürup-Rente angesparte Kapital ist zudem „Hartz IV-sicher“.

Die Vorteile:

  • Zusage einer lebenslangen Rentenzahlung
  • Steuern sparen ohne Risiko

Die Nachteile:

  • nicht beleihbar,
  • nicht kapitalisierbar,
  • nicht vererbbar.

Zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung können die Beiträge zur privaten Rürup-Rente im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen schrittweise als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden – bis zu 20.000 Euro im Jahr bei Ledigen, bei Ehepaaren maximal 40.000 Euro im Jahr.

2009 können 68% (13.600€) der geleisteten Altervorsorgebeiträge zur Rürup-Rente sowie zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren steigt der Anteil jährlich um zwei Prozentpunkte, bis er im Jahre 2025 100% (20.000€) erreicht.

Die Versicherungsunternehmen sind in der Angebotsgestaltung frei – du musst dich nur an die gesetzlichen Vorgaben halten. Je nach Risikobereitschaft kannst Du das für dich am besten geeignete Modell auswählen – hier eine Auswahl der zahlreichen Möglichkeiten:

1. klassisches Modell: private Rente mit Garantieanteil, Garantiezins von 2,25% pro Jahr für Sparbeiträge (bei Verträgen ab 2007), garantierte Gewinne, die überwiegend sicher investiert werden.

2. Mischmodell: Beträge, die über die garantierten Beträge hinaus erwirtschaftet werden, kommen in Fondsanlagen.

3. Fondspolice: Sparbeiträge werden in Fonds eingezahlt, Garantien können eingebaut werden.

Die Rürup- Rente kann erst ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Sie ist dann aufgrund der nachgelagerten Beteuerung steuerpflichtig. Die Versteuerung hinsichtlich steuerfreiem Anteil je nach Reneneintrittsjahr entspricht dann dem Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente.

Hallo Frau-Tipp

Der Berufunfähigkeitsschutz sollte zugunsten maximaler Flexibilität nicht an die Altersvorsorge gekoppelt werden. Wenn Du aus finanziellen Gründen mit einer Beitragszahlung für die Rürup-Rente eine Zeit lang aussetzt, kannst Du bei einer Koppelung die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsrente auch nicht weiter zahlen.