Unsere Beispielrentnerin ist seit Februar 2007 in Rente. Somit beträgt der Besteuerungsanteil 54%. Sie bekommt eine gesetzliche Altersrente von monatlich 1100€, erhält aber keine Betriebsrente. Sie ist gesetzlich krankenversichert.
- Jahresaltersrente: 13.200 €
- Besteuerungsanteil: 7.128 € /dauerhaft steuerfreie Anteil : 6.072 €
- Ausgaben zur Kranken- und Pflegeversicherung: 1.300 €
- Werbungskosten- Pauschbetrag: 102 €
- Sonderausgaben – Pauschbetrag: 36 €
Rechnung: 13.200€ – 6.072€ -1.300€ – 102€ – 36€ = 5.690 €
Da der zu versteuernde Einkommensbetrag von 5.690 € unter dem aktuellen Grundfreibetrag (2009) von 7.834€ liegt, müssen keine Steuern auf die Rente gezahlt werden. Insgesamt bleiben damit unserer Beispielrentnerin eine monatliche Nettorente von 992 € im Geldbeutel (Rechnung: 13.200€ – 1.300€ = 11.900€/ 12 Monate).