Hallo Frau Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer 2009

Seit dem 1.1.2009 ist sie gültig – die Abgeltungssteuer für Kapitalerträge. Mit ihr ändern sich die Bedingungen für viele Geldanlageformen. Lange wurde sie angekündigt und viele Formen der Informationsbeschaffung wurden angeboten, um Verluste zu vermeiden oder geschickt zu planen.

Ein Kurzüberblick zur Abgeltungssteuer:

Es wird eine Pauschalbesteuerung von 25 % (zuzüglich Solidaritätsbetrag und gegebenenfalls Kirchensteuer= maximal 28%) auf alle Kapitalerträge erhoben, um mehr Transparenz unter den immer unterschiedlicheren Anlageprodukten zu erhalten.

Wer seit Januar 2009 auf dem Kapitalmarkt mitwirkt, muss seine Gewinne pauschal mit 25 % besteuern. Dazu gehören Zinsen, Dividenden, Kursgewinne sowie Erträge aus Investmentfonds und private Veräußerungsgewinne.

Keine Spekulationsfrist mehr, keine Halbeinkünfteverfahren. Ob Sie für die Altersvorsorge sparen oder kurzfristig an der Börse zocken – alles wird gleich behandelt.

Es wird eine Erleichterung beim Erstellen der jährlichen Steuererklärung erwartet, denn ab 2009 (also Steuerklärung 2010) sind keine Angaben mehr über Ihre Kapitaleinkünfte erforderlich.

Die Abgeltungssteuer ist eine so genannte Quellensteuer, das heißt, jedes Kreditinstitut ist verpflichtet, die Steuer direkt von ihrem Konto einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Somit haben Sie Ihre Steuerschuld bereits an der „Quelle“ abgegolten.

Informieren Sie sich auf den nächsten Seiten über die neuen Bedingungen Ihrer vorhandenen Kapitalanlage oder nehmen Sie Geldanlageformen neu in den Blick, da sie nicht oder nur teilweise von der Abgeltungssteuer betroffen sind.