urheberrecht

Urheberrecht auf Facebook, Blogs & Co

Ein Leben ohne soziale Netzwerke? Nicht auszudenken! Täglich wird gepostet, geteilt und verlinkt. Ein witziges Foto aus Google, das neueste Video von YouTube…Wenn das alle machen, kann doch daran nichts falsch sein, oder? Leider doch. Dass viele Internetnutzer mit ihren Posts eine hohe Geldstrafe riskieren, ist nur den wenigsten bewusst. Zahlreiche Anwälte haben sich auf die Rechtsverletzungen in sozialen Netzwerken spezialisiert und versenden horrende Abmahnungen. Auch wenn euch und euren Freunden das noch nicht passiert ist: Wer in Zukunft auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die Grundlagen des Urheberrechts im Internet beachten, die wir hier für euch zusammengestellt haben.

Was sind urheberrechtlich geschützte Inhalte?

Alle geistig erschaffenen Werke wie Texte, Bilder, Filme und Musikstücke gehören dem jeweiligen Schöpfer. Dieser hat das Recht, als Urheber seines Werkes anerkannt und genannt zu werden. Er hat zunächst das alleinige Verwertungsrecht, d.h. er kann es nach seinem Willen vervielfältigen, verbreiten, bearbeiten und öffentlich zugänglich machen. Jeder andere, der das Werk ohne Erlaubnis des Schöpfers verwertet, verstößt gegen das Urheberrecht und riskiert eine Abmahngebühr  im drei- oder gar vierstelligen Bereich.

Darf ich fremde Inhalte teilen oder verlinken?

Die Verlinkung auf fremde Inhalte durch reine Verweise wie Hyperlinks ist grundsätzlich nicht verboten. Allerdings werden bei Diensten wie Facebook oder Pinterest automatisch Kopien des geteilten Inhalts erstellt, wobei es sich um eine Vervielfältigung handelt, die zudem durch dich unerlaubt hochgeladen wird (Vorschaubild auf der Pinnwand). Dabei haftet nicht etwa Facebook für den Verstoß, sondern allein der Nutzer. Das Einbetten von Videos wird rechtlich übrigens ähnlich behandelt. Im Gegensatz dazu ist das „Weiterteilen“ innerhalb einer Plattform weniger problematisch, da der Nutzer, der den Inhalt zum Teilen eingestellt hat, im Regelfall mit der weiteren Verbreitung einverstanden ist. Das gilt auch für Blogger und Unternehmen, die den Empfehlungs-Button extra einbinden. Hier kann man davon ausgehen, dass das Teilen erwünscht ist. Inhalte, bei denen offensichtlich Rechtsverletzungen vorliegen, sollte man aber nicht teilen, da man als Mitstörer belangt werden könnte.

Wann bin ich auf der sicheren Seite?

Am sichersten bist du natürlich unterwegs, wenn du lediglich deine eigenen Werke veröffentlichst. Bei Fotos solltest du aber darauf achten, dass du keine Persönlichkeits- oder Eigentumsrechte durch abgebildete Personen und Objekte verletzt.
Wenn du fremde Bilder, Texte oder Videos teilen möchtest, hole dir vorher das persönliche Einverständnis des Urhebers ein. In der Regel begrüßen kreative Köpfe die Verbreitung ihrer Werke, wenn du sie dafür auch benennst.
Gibt der Urheber seine Werke als  „Creative Commons“ frei, darf es jeder im Rahmen der entsprechenden Lizenz nutzen. Lies bitte genau, wofür dir der Urheber seine Verwertungsrechte einräumt.