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Vermögenswirksame Leistungen

Autor Nachricht
Verfasst am: 02.03.09 [13:58]
Julia
Themenersteller
Dabei seit: 27.08.2008
Beiträge: 22
Hallo liebes Forum,

kennt sich einer von euch mit Vermögenswirksamen Leistungen aus? Kann die jeder beim Arbeitgeber beantragen? Und lohnt es sich für jeden?

Danke schon mal.

Julia
Verfasst am: 02.03.09 [14:27]
Mary
Dabei seit: 02.02.2009
Beiträge: 16
Hallo Julia,

ich kenne mich mit den Vermögenswirksamen Leistungen nur noch etwas aus. Früher war das einfacher. Du kannst Deinen Arbeitgeber fragen ob er sich daran beteiligt. Soweit ich weiß muß er das nicht mehr. Falls er es tut zahlt jeder, soweit ich weiß die Hälfte - so war es früher. Wenn nicht bleibt alles an Dir hängen. Dann solltest Du überlegen ob es mit Deinem Lohn paßt. Man zahlt 6 Jahre ein und bekommt alles, inkl. Zinsen im 7. Jahr ausgezahlt. Das ist ein nettes kleines Sümmchen von dem man sich dann das eine oder andere leisten kann.

Ein paar Informationen dazu kannst Du aber auch von Deiner/m Bankberater/in bekommen.

Gruß Mary
Verfasst am: 03.03.09 [12:08]
Julia
Themenersteller
Dabei seit: 27.08.2008
Beiträge: 22
Hallo Mary,

vielen Dank für die Infos, die haben mir echt weitergeholfen.

Julia
Verfasst am: 09.03.09 [12:33]
uwebeckel
Dabei seit: 17.12.2008
Beiträge: 4
Hallo Julia,

wie wäre es denn mit "Betrieblicher Altersversorgung" statt "Vermögenswirksamer Leistungen"? Neben der arbeitnehmerfinanzierten (Entgeltumwandlung) und der firmenfinanzierten betrieblichen Altersversorgung besteht nämlich auch die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln z.B. in eine Direktversicherung.

Für Sie würde dies bedeuten: Doppelte Vorsorge – bei gleichem Nettoeinkommen!
Auf diese Weise können Sie als Arbeitnehmer(in) z.B. anstatt 40 € vermögenswirksamer Leistungen rund 80 € - 90 € für ihre Altersvorsorge monatlich zurücklegen. Dank betrieblicher Altersvorsorge könnten Sie somit aktuell monatlich mehr als das Doppelte sparen – bei gleich hohem Nettoeinkommen. Denn der Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung wird aus dem Bruttoeinkommen gezahlt und ist somit steuer- und sozialversicherungsfrei.

Sie sollten in diesem Zusammenhang auch bedenken, dass Sparpläne mit vermögenswirksamen Leistungen künftig unter die Abgeltungsteuer fallen. Sofern die jeweiligen jährlichen Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, erhalten Fondssparer vom Staat auf jährliche Einzahlungen bis 400 € einen Bonus von 18 % - also bis zu 72 €. Das der Staat die Vermögensbildung fördert und sich im Nachhinein dann 25 % der Erträge (+ Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) wieder zurück holt, stößt auf wenig Verständnis. Bislang waren entsprechende Erträge nach dem Ablauf von sieben Jahren grundsätzlich steuerfrei, was in dieser Form auch absolut so gewollt war.

Für evtl. Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckel
Dipl.-Finanzwirt (FH)

u.beckel(at)asg-sued[dot]de
0171/6981119






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