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Wer darf Hauptuntersuchung machen?

Autor Nachricht
Verfasst am: 18.01.09 [10:18]
engelchen
Themenersteller
Dabei seit: 12.05.2008
Beiträge: 8
Hallo Frau Dechering-Busch!

Ich hab mal eine ganz blöde Frage icon_redface.gif : Die Hauptuntersuchung ist ja das gleiche wie der TÜV?! Wer darf denn die Hauptuntersuchung machen und warum heißt die denn auch TÜV?

So ganz blicke ich da nicht durch, fände es aber sehr interessant mal zu erfahren, was es damit auf sich hat!

Vielen Dank!

Engelchen
Verfasst am: 18.01.09 [19:07]
portugal5120
Dabei seit: 06.12.2008
Beiträge: 47
Hallo engelchen,

die Hauptuntersuchung wird oft TÜV genannt, was aber nichts direkt damit zu tun hat, es ist umganssprachlich so geblieben.

Die Hauptuntersuchung bedeutet:
Alle Fahrzeuge mit einem eigenen amtlichen Kennzeichen müssen gemäß § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden.

Dies muss durch einen Sachverständigen durchgeführt werden, die arbeiten für die bekannten Unternehmen , wie zb.:
Tüv, Dekra, Küss. GTÜ...

Diese findest du auch oft in der Werkstatt deines Vertrauens, da die meisten Werkstätten über die nötigen Geräte verfügen und mit einen Technischen Überwachungsverein (TÜV) zusammenarbeitet.

Noch eins als Anmerkung: Ab dem 1.01.2010 wird es nur noch eine Plakette geben, die sogenannte Tüv-Plakette die sich hinten am, Fahrzeug befindet, demnach muß die Abgasuntersuchung (AU) bestanden werde um die Tüv Plakette zu bekommen. Die Plakette vorne entfällt.

Gruß
Marco
Verfasst am: 23.01.09 [10:59]
VeraDechering-Busch
Dabei seit: 23.09.2008
Beiträge: 21
Hallo Engelchen,

eigentlich hat Marco deine Fragen schon richtig beantwortet.

Um als Prüfing. zu arbeiten benötigt man zunächst mal ein abgeschlossenes Ingeniuersstudium dere Fachgebiete Maschinenbau,Fahrzeugtechnik oder Elektrotechnik. Im Einzelfall werden auch andere Studiengänge anerkannt.
Danach schließt sich eine 8 monatige zusatzausbildung zum Prüfing. an. Bei bestandenener anschließender Prüfung vor der Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes darf man sich dann Prüfing. nennen.
Das ist bei allen Organisationen, ob GTÜ, TÜV, Dekra,KÜS.... gleich.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Gruß
Vera Dechering-Busch

Expertin für alle Anliegen rund um die Haupt- und Abgasuntersuchung. Weitere Infos auch unter www.gtue.de


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