Hallo Frau Forum

Wartungsintervalle
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Verfasst am: 21.11.08 [07:15]
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Maria335
Themenersteller
Dabei seit: 24.04.2008
Beiträge: 12
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Hallo Frau Dechering-Busch, ich weiß nicht so genau, ob Sie meine Frage beantworten können, aber ich versuche es einfach mal! Ich bin auf der Suche nach einem neuen Auto und habe gehört, dass man sich vorher über die Wartungsintervalle informieren sollte, dass damit die Händler nämlich noch mal richtig Geld verdienen. Ich gehe davon aus, dass damit die Inspektion und nicht HU/AU gemeint ist?!? Oder gibt es bei HU/AU auch Unterschiede je nach Fahrzeug? Und wie sehen die unterschiedlichen Intervalle denn bei der Inspektion aus? Und schließlöich, eine letzte Frage, die passt und die habe ich mir immer schon gestellt: Warum eigentlich brauche ich Inspektionen und warum reicht denn HU/AU nicht? Fragen über Fragen, aber ich dachte einfach ich probier es mal. Viele Grüße Ihre Maria Gib jedem Tag die Chance der schönste deines Lebens zu sein!
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Verfasst am: 26.11.08 [14:03]
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VeraDechering-Busch
Dabei seit: 23.09.2008
Beiträge: 21
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Hallo MAria! Gerne beantworte ich Ihre Fragen. Mit Wartungsintervallen sind die Inspektionen gemeint, nicht HU/AU, da lagen Sie vollkommen richtig. Die Inspektionsintervalle sind je nach Fahrzeug unterschiedlich und vom Hersteller vorgegeben. Man sollte sich auch an diese Intervalle halten, da individuell bei jedem Intervall auch schon mal was anderes überprüft wird. Hat Ihr Auto noch Garantie ist das besonders wichtig, hält man dann nämlich nicht die Inspektionsintervalle ein oder läßt sie in einer "Nichtmarkenwerkstatt" durchführen, erlischt die Garantie. Bei der HU wird die Vorschriftsmäßigkeit und die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges überprüft. Der Umfang der Inspektion ist größer. Doirt wird oft noch der elektronische Fehlerspeicher ausgelesen, der Motor überprüft, Bremsflüssigkeit und Öl gewechselt.... Diese Tätigkeiten dürfen wir als Prüfer gar nicht durchführen, das ist gesetzlich so geregelt. Falls noch weitere Fragen da sind, einfach melden! Liebe Grüße! Vera Decherng-Busch Expertin für alle Anliegen rund um die Haupt- und Abgasuntersuchung. Weitere Infos auch unter www.gtue.de
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Verfasst am: 31.12.08 [09:28]
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Maria335
Themenersteller
Dabei seit: 24.04.2008
Beiträge: 12
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Hallo Frau Dechering-Busch, das grenzt ja bei mir schon an schlechte Erziehung - ich hab ganz vergessen mich bei Ihnen für die tolle und ausführliche Antwort zu bedanken. Sie haben wirklich Licht ins Dunkle gebracht! Herzlichen Dank und einen guten Rutsch! Maria Gib jedem Tag die Chance der schönste deines Lebens zu sein!
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Verfasst am: 03.01.09 [18:35]
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portugal5120
Dabei seit: 06.12.2008
Beiträge: 47
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VeraDechering-Busch schrieb: Hat Ihr Auto noch Garantie ist das besonders wichtig, hält man dann nämlich nicht die Inspektionsintervalle ein oder läßt sie in einer "Nichtmarkenwerkstatt" durchführen, erlischt die Garantie. Diese Aussage ist nicht richtig. Es muß lediglich der Wartungsintervall eingehalten werden. Wer diese Inspektion durchführt ist egal es muß allerdings eine anerkannte Meisterwerkstatt sein und diese muß die Inspektion nach Herstellervorgaben durchführen und füllt Zusätlich zum Servicebuch einen Hersteller Serviceplan aus, den er mit beilegt. Ich weiß das die Markenwerkstätten dies nicht gerne hören, aber es gabe diesbezüglich, ich glaube vor 2 Jahren eine Rechtsprechung. |
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Verfasst am: 26.01.09 [12:10]
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VeraDechering-Busch
Dabei seit: 23.09.2008
Beiträge: 21
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Hallo Portugal, es tut mir leid, aber Du bist nicht mehr auf dem aktuellesten Stand. Es gibt ein ganz frisches Urteil des BGH zu diesem Thema, das besagt, dass ein Hersteller keine Garantie übernehmen muss, wenn das Fahrzeug nicht immer in einer Herstellerwerksatt gewartet worden ist. Gruß Vera Dechering-Busch Expertin für alle Anliegen rund um die Haupt- und Abgasuntersuchung. Weitere Infos auch unter www.gtue.de
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Verfasst am: 27.01.09 [18:47]
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portugal5120
Dabei seit: 06.12.2008
Beiträge: 47
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Ich habe mich heute nochmal erkundigt bei unserem Vretragspartner und er hat von einer änderung noch nichts gehört. Weiterhin habe ich etwas geforscht und was nettes gefunden: Zitat: „Die Gruppenfreistellungsverordnung aus dem Jahre 2001 hält eindeutig fest, dass Kunden ihre Inspektionen und Reparaturen auch während der Herstellergarantiezeit ohne Garantieverlust in einer nicht markengebundenen Werkstatt durchführen lassen können“, stellt Vergölst-Sprecher Peter Groß klar. Voraussetzung sei lediglich, dass sich die betreffende Werkstatt an die Wartungsvorgaben der Hersteller hält und mit dem richtigen Werkzeug und Diagnosegeräten entsprechend arbeitet. Ist diese Verordung etwa abgeschafft worden? Denn wenn es so wäre wissen das viele Werkstätten nicht und ich habe persönlich auch noch keine änderung gesehen.... hier auch zum nachlesen die Quelle: http://www.pressebox.de/pressemeldungen/vergoelst-gmbh/boxid-97988.html Gruß Marco |
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