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Unfall im Ausland

Der Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres. Und während dieser Zeit kracht es im Jahr bei Deutschen rund 150.000 Mal im Ausland. Glücklicherweise sind die meisten Unfälle Blechschäden. Trotzdem sind im Ausland einige Dinge besonders zu beachten.

Immer die Polizei rufen

Lasse den Unfall, auch wenn es nur ein kleiner Blechschaden ist, immer von der Polizei aufnehmen. Mache dir darüber hinaus selbst Skizzen zum Unfallhergang, fotografiere Schäden und Unfallstelle und notiere dir die Adressen von möglichen Zeugen.

Nach der Rückkehr

Für jedes EU-Mitgliedsland gibt es einen Schadensregulierungsbeauftragten. Den Zuständigen für dein Anliegen erfährst du bei dem Zentralruf der Autoversicherer: 0180-25026. Reagiert die ausländische Versicherung nicht, kannst du dich an die deutsche Entschädigungsstelle „Verkehrsopferhilfe“ in Hamburg wenden.

Alles was Recht ist

Bei einem Unfall im Ausland gilt grundsätzlich das Recht des jeweiligen Landes. Nur wenn Du einen Unfall mit einem anderen Deutschen im Ausland hast, gilt deutsches Recht. Vor Reiseantritt solltest du prüfen, ob deine Police das Reiseland einschließt. Probleme kann es bei der Schadensregulierung geben: Viele Leistungen, die die Versicherung in Deutschland umfasst, werden im Ausland nicht erstattet. Bist du viel im Ausland unterwegs solltest du über eine „Auslandschadenschutz-Versicherung“ nachdenken. Diese entschädigt dich grundsätzlich nach deutschem Recht.