Weg mit der blauen Prüfplakette

Weg mit der blauen Prüfplakette

Die Autofahrerinnen unter euch, die noch eine blaue Prüfplakette für die Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU) auf ihrem Kennzeichen am Fahrzeugheck haben, sollten sich so bald wie möglich auf den Weg zu einer Prüforganisation wie der GTÜ machen. Denn seit Jahresbeginn haben die blauen Plaketten mit der Zahl 14 in der Mitte für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger ihre Gültigkeit verloren.

Für das Jahr 2015 sind nur Plaketten mit der Farbe Gelb (15), Braun (16) und Rosa (17) gültig. Fahrzeuge mit gelber Prüfplakette sind dieses Jahr mit der HU an der Reihe. Neufahrzeuge, die 2015 zugelassen werden, tragen die Farbe Rosa (17).  Die Abgasuntersuchung (AU) gehört seit 2010 übrigens zur HU und wird mit dieser gleichzeitig erledigt.

Wichtig: Zur HU müsst ihr unbedingt die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder den Fahrzeugschein mitbringen. Bei Änderungen am Fahrzeug benötigt der Prüfingenieur zusätzlich das Teilegutachten oder die Betriebserlaubnis.

Bei einer Überschreitung des HU-Termins wird zwar nicht mehr zurückdatiert, doch bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten müsst ihr mit einer vertieften HU rechnen, die mit höheren Kosten verbunden ist. Zudem müssen Autofahrer mit einer Verwarnung oder Bußgeld rechnen. Bei zwei Monaten werden 15 Euro fällig, nach vier Monaten sind es 25 Euro, nach acht Monaten 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.  Auch droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

Also guckt einfach regelmäßig auf eure Prüfplakette um unnötige Bußgelder zu vermeiden.