geschwindigkeitsbegrenzung

Aktuelle Bußgelder

Verkehrssünden werden immer teurer! Damit du weißt, was dich erwartet, findest du hier eine Auswahl der aktuellen Tarife für 2014. Wer darüber hinaus mehr wissen will, kann im ausführlicheren Katalog stöbern, welchen wir dir zum Download zur Verfügung stellen.

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit

Drängler

Je nach Geschwindigkeit und Abstand werden seit 2009 Bußgelder von 25 – 400 Euro fällig.

Bußgelder im Ausland – Autofahrer aufgepasst

BußgelderAb dem 1.10.2010 können auch Bußgelder aus dem EU-Ausland in Deutschland vollstreckt werden. War man bisher relativ sicher vor den finanziellen Folgen kleinerer Verkehrssünden, die man im Urlaub oder der Geschäftsreise versehentlich begangen hat, so ist dies bald vorbei.  

Ein Vollstreckungsabkommen mit den 26 EU – Ländern ermöglicht es allen Bußgeldstellen, die wegen eines Verstoßes der inländischen Verkehrsvorschrift verhängten Bußgelder im Land des Fahrers bzw. Fahrzeughalters eintreiben zu lassen – notfalls auch zwangsweise.

Dies gilt:

  • für alle Bußgelder ab 70€ .
  • auch für Verkehrsverstöße vor dem 1.10.2010, sofern das Bußgeld erst nach diesem Zeitpunkt verhängt oder rechtskräftig wird.

Unterwegs auf ausländischen Straßen gelten die dort gültigen Verkehrsvorschriften (z.B. Tempolimits, Parkverstöße), wobei es teilweise erhebliche Abweichungen von den uns bekannten deutschen Regelungen gibt. Zudem herrschen im europäischen Ausland häufig auch höhere Strafen als in Deutschland, auch für relativ harmlose Delikte.

In manchen Ländern (z.B. Österreich, Italien oder Griechenland) hat die Polizei vor Ort sogar einen gewissen Ermessungsspielraum, um eine Bußgeldhöhe festzulegen. Informieren Sie sich also vor Antritt Ihrer Urlaubs- oder Geschäftsreise gründlich über die vorherrschenden Verkehrsvorschriften  und halten Sie sich strikt an diese Regelungen. Sonst kann aus der Reisefreude schnell ein Ärgernis werden, welches sie bis nach Deutschland zurück verfolgt.

Bußgelder im Ausland

Geld und Polizei ad38dee15f 01Ab dem 1.10.2010 können Vergehen aus dem EU-Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden.