Führerschein mit 17

Führerschein mit 17

Seit einiger Zeit ist es Realität in Deutschland: der Führerschein mit 17. Aber bei dem Führerschein mit 17 gibt es natürlich einige Dinge, die es zu beachten gilt.  

Die gesetzliche Grundlage
Der Führerschein mit 17 ist gesetzlich als Modellversuch angelegt. Die Gesetzeslage kann sich also jederzeit wieder ändern, wenn der Erfolg des Projektes ausläuft. Mittlerweile beteiligen sich alle Bundesländer in Deutschland an dem Modellversuch, d.h. das Fahren mit 17 ist in ganz Deutschland erlaubt und Jugendliche ab 17 können den Führerschein überall machen. Aber Vorsicht: Sobald Sie Deutschland verlassen gilt der Führerschein  mit 17 im Moment noch nicht. Vor der Grenze ist also in jedem Fall ein Fahrerwechsel angesagt.  
Der Ablauf
Grundsätzlich ist der Ablauf der gleiche wie bei dem traditionellen Führerschein. Mit 16 ½ Jahren kann sich jeder Jugendliche bei der Fahrschule anmelden und einen Antrag beim zuständigen Amt stellen. Wird der Antrag bewilligt (die Regel, wenn keine Punkte in Flensburg bestehen), dann beginnt die ganz normale Fahrausbildung mit Theorie und Praxis. Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag absolviert werden. Ist die Prüfung bestanden, erhält der Prüfling keinen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung. Diese wird, gibt es keine Zwischenfälle, am 18. Geburtstag gegen einen „richtigen“ Führerschein ausgetauscht.  
Die Auflagen
Jugendliche, die den Führerschein mit 17 machen, müssen einige Auflagen beachten, wenn sie sich hinter das Steuer setzen.
  • Bei der Erteilung der Prüfbescheinigung werden berechtigte Begleitpersonen namentlich eingetragen. Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein und dürfen nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben. Ohne die eingetragene Begleitperson dürfen die Jugendlichen nicht Autofahren.
  • Für den Fahranfänger und die Begleitperson gilt die 0,5 Promillegrenze.
  • Die Begleitperson ist nur überwachender Beifahrer und darf nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen.  
Werden diese Vorschriften missachtet, fährt der Fahranfänger beispielsweise ohne Begleitperson, so drohen Strafen. Das Fahren alleine hat ein Bußgeld von 150,-€, vier Punkte in Flensburg, der Einzug der Prüfbescheinigung und die Anordnung eines Aufbauseminars zur Folge. 
Die Fahrzeuge
Grundsätzlich darf mit jedem normalen Pkw gefahren werden, der den nötigen Versicherungsschutz hat. In manchen Bundesländern muss der Pkw, wie die Begleitperson in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden. Übrigens: Fahrzeuge der Klassen M, S und L, deren Fahrerlaubnis automatisch mit dem Autoführerschein ausgehändigt wird, dürfen ohne Begleitperson gefahren werden, da das Mindestalter von 16 Jahren schon erreicht ist.  
Die Probezeit
Die zweijährige Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Fahrerlaubnis und endet, so lange keine Zwischenfälle auftreten, zwei Jahre später, also mit 19.  
Hallo Frau Tipp
Es gibt Fahrschulen und Landesverkehrswachten, die extra Kurse für die Begleitpersonen anbieten. Sind Sie sich also unsicher, was Sie als Begleitperson zu beachten haben ist so ein Seminar eine gute Lösung.

Der Führerschein...

...und die was er kostet. Mehr dazu finden Sie hier

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