Experteninterview 1

Hallo Frau:
Nach den am 23.04.07 in Wiesbaden veröffentlichten vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamts wurden im Februar 2007 von der Polizei 166.100 Straßenverkehrsunfälle aufgenommen. Das sind 0,4 Prozent weniger als im Februar 2006. Die Zahlen sind also leicht rückläufig aber immer noch erschreckend hoch. Die Wahrscheinlichkeit, selbst in einen Verkehrsunfall zu geraten ist also allgegenwärtig.

Renate Barsuhn:
Das stimmt. Die Verkehrssituation auf deutschen Straßen wird durch die stetig ansteigende Zahl an Neuzulassungen immer komplexer, so dass bereits leichte Fahrfehler zu Unfällen führen können.
Hallo Frau:
Gut. Dann sollte man sich vielleicht schon im Vorfeld des „worst case“  einmal mit dem Thema beschäftigen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, was man in rechtlicher Hinsicht beachten muss, wenn es „gekracht“ hat.

Renate Barsuhn:
Das lässt sich so einfach nicht beantworten. Fest steht, dass gerade in den ersten Tagen eine Menge Entscheidungen zu treffen sind, die die gesamte später erfolgende Schadenregulierung beeinflussen können. Zum Bespiel ist zu entscheiden, ob man einen Gutachter zur Schadensregulierung beizieht oder es bei einem Kostenvoranschlag belässt, ob man einen Mietwagen in Anspruch nimmt und wenn ja zu welchen Konditionen dies zu erfolgen hat, ob man die eigene Versicherung benachrichtigt. Hat man dann ein Gutachten in den Händen ist zu entscheiden, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt oder ob man sein Fahrzeug noch reparieren kann, ob für ein totalbeschädigtes Fahrzeug noch ein Restwert zu erzielen ist, und , und, und.  Alle diese Entscheidungen stehen natürlich nicht völlig im Belieben des Geschädigten. Für jede anstehende Entscheidungen gibt es Regeln, an die sich auch der Geschädigte halten muss. Noch schwieriger wird es natürlich im Bereich des Personenschadens.
Hallo Frau:
Das heißt, der Geschädigte ist in seinen Entscheidungen nach einem Verkehrsunfall durch Vorgaben der gegnerischen Versicherung gebunden?

Renate Barsuhn:
Nein. Nicht die gegnerische Versicherung bindet den Geschädigten, es ist vielmehr das Gesetz, welches hier bestimmte Vorgaben macht. Aus den rechtlichen Normen hat sich dann im Laufe der Jahre gerade im Verkehrsunfallbereich eine rege Rechtssprechung entwickelt ist, die auch beachtet werden muss.
Hallo Frau:
Das klingt, als könne der Normalbürger einen eigenen Verkehrsunfall nicht selbst „unfallfrei“ abwickeln!

Renate Barsuhn:
Als Leitlinie kann man sich vielleicht klarmachen, dass man die Entscheidungen, die nach einem Unfall anstehen, so treffen sollte, wie man es täte, wenn man den kompletten Schaden selbst tragen müsste. Dann hat man zumindest den vorherrschenden Grundsatz der Schadensminderung beachtet. Es gibt auch viele Internet-Angebote, die Tipps rund um den Verkehrsunfall anbieten.
Hallo Frau:
Ist es dann nicht sinnvoll, die Regulierung gleich in die Hände der Versicherung zu geben, die den Schaden letztlich regulieren soll?

Renate Barsuhn:
Wenn es die eigene Versicherung ist, die zur Schadensregulierung herangezogen werden soll – etwa im Falle einer Vollkaskoversicherung – ist dies sicherlich ratsam und für den, der Leistungen aus einer Vollkaskoversicherung erhalten will, ist der enge Kontakt zur eigenen Versicherung auch Pflicht.
Hat man den Verkehrsunfall jedoch nicht verschuldet und erwartet man daher die Schadensregulierung vom Versicherer des Unfallgegners, darf man schon Bedenken anmelden, ob der eigene Regulierungswunsch dort in den richtigen Händen ist. Die Versicherer propagieren ja im Augenblick sehr ihr eigenes Schadensmanagement. Ich bin davon überzeugt, dass man sie dort nicht falsch berät. Aber es gilt zu bedenken, dass eine gegnerische Haftpflichtversicherung weder die Pflicht noch ein gesteigertes Interesse daran hat, sie über alle möglichen Schadenspositionen aufzuklären, die Ihnen zustehen.  Man wird das regulieren, wonach Sie fragen- aber woher wissen Sie, ob sie nach allem, was Ihnen zusteht, gefragt haben?

Hallo Frau:
Also besser zum Anwalt? Aber wir wissen doch alle, wie teuer anwaltlicher Beistand sein kann...

Renate Barsuhn:
Richtig ist, dass auch der Anwalt nicht umsonst arbeitet, er beansprucht regelmäßig die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Haben Sie den Unfall nicht selbst verschuldet, sind allerdings die Anwaltskosten eine Schadensposition wie jede andere auch, d.h. der Anwalt rechnet am Ende mit der gegnerischen Versicherung ab und Sie zahlen nichts. Im Falle eines Mitverschuldens tragen sie anteilig die Kosten in Höhe Ihrer Mitverschuldensquote – dann ist eine Rechtsschutzversicherung sicher hilfreich.

Hallo Frau:
Wir sehen, hier gibt es noch ein weites Feld zu beackern. Fürs erste bedanken wir uns für das Gespräch und – fahren Sie vorsichtig.

Renate Barsuhn:
Vielen Dank. Das gebe ich gern zurück.

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