Unfall im Ausland
Unfall im Ausland

nfallDer Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres. Und während dieser Zeit kracht es im Jahr bei Deutschen rund 150.000 Mal im Ausland. Glücklicherweise sind die meisten Unfälle Blechschäden. Trotzdem sind im Ausland einige Dinge besonders zu beachten.
Immer die Polizei rufen
Lassen Sie den Unfall, auch wenn es nur ein kleiner Blechschaden ist, immer von der Polizei aufnehmen. Machen Sie sich darüber hinaus selbst Skizzen zum Unfallhergang, fotografieren Sie Schäden und Unfallstelle und notieren Sie sich die Adressen von möglichen Zeugen.
Immer die Polizei rufen
Lassen Sie den Unfall, auch wenn es nur ein kleiner Blechschaden ist, immer von der Polizei aufnehmen. Machen Sie sich darüber hinaus selbst Skizzen zum Unfallhergang, fotografieren Sie Schäden und Unfallstelle und notieren Sie sich die Adressen von möglichen Zeugen.
Nach der Rückkehr
Für jedes EU-Mitgliedsland gibt es einen Schadensregulierungsbeauftragten. Den Zuständigen für Ihr Anliegen erfahren Sie bei dem Zentralruf der Autoversicherer: 0180-25026. Reagiert die ausländische Versicherung nicht, können Sie sich an die deutsche Entschädigungsstelle „Verkehrsopferhilfe“ in Hamburg wenden.
Alles was Recht ist
Bei einem Unfall im Ausland gilt grundsätzlich das Recht des jeweiligen Landes. Nur wenn Sie einen Unfall mit einem anderen Deutschen im Ausland haben, gilt deutsches Recht. Vor Reiseantritt sollten Sie prüfen, ob Ihre Police das Reiseland einschließt. Probleme kann es bei der Schadensregulierung geben: Viele Leistungen, die die Versicherung in Deutschland umfasst, werden im Ausland nicht erstattet. Sind Sie viel im Ausland unterwegs sollten Sie über eine „Auslandschadenschutz-Versicherung“ nachdenken. Diese entschädigt Sie grundsätzlich nach deutschem Recht.
Für jedes EU-Mitgliedsland gibt es einen Schadensregulierungsbeauftragten. Den Zuständigen für Ihr Anliegen erfahren Sie bei dem Zentralruf der Autoversicherer: 0180-25026. Reagiert die ausländische Versicherung nicht, können Sie sich an die deutsche Entschädigungsstelle „Verkehrsopferhilfe“ in Hamburg wenden.
Alles was Recht ist
Bei einem Unfall im Ausland gilt grundsätzlich das Recht des jeweiligen Landes. Nur wenn Sie einen Unfall mit einem anderen Deutschen im Ausland haben, gilt deutsches Recht. Vor Reiseantritt sollten Sie prüfen, ob Ihre Police das Reiseland einschließt. Probleme kann es bei der Schadensregulierung geben: Viele Leistungen, die die Versicherung in Deutschland umfasst, werden im Ausland nicht erstattet. Sind Sie viel im Ausland unterwegs sollten Sie über eine „Auslandschadenschutz-Versicherung“ nachdenken. Diese entschädigt Sie grundsätzlich nach deutschem Recht.






