Header Elektro Fahrräder

Elektro-Fahrräder: Nie wieder antriebslos

„Ich habe mir ein E-Bike zugelegt!“ verkündete eine Freundin stolz und eine andere, sportgetriebene Freundin sah aus, als hätte sie „Rollator“ verstanden.

Klar, für Alpin-Biker wie sie, die das Timmelsjoch schneller bewältigen als mein altersschwacher Kleinwagen, ist ein E-Bike eine bessere Gehhilfe. Aber erstere wäre gerne mit dem Fahrrad ins Büro, wollte aber nicht schon morgens das gute Outfit durchschwitzen und fuhr deshalb immer mit dem Auto zur Arbeit. Mittlerweile fährt sie an allen guten Tagen mit einem E-Bike und ist so – Dank Unterstützung – viel häufiger in Bewegung und an der frischen Luft.

Das ist das beste Argument für E-Bikes, oder wie sie alle heißen…

Pedelecs

Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) unterstützt den Fahrer mit einem Elektromotor bis maximal 250 Watt, solange er selbst tritt und nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Wer schneller fahren will, ist auf die eigene Körperleistung angewiesen, die bei einem durchschnittlichen Radfahrer etwa 100 Watt beträgt. Der Unterstützungsgrad kann in mehreren Stufen eingestellt werden und steht in Relation zur Pedalkraft oder Trittfrequenz des Fahrers.

Die Bestimmung eines Pedelecs ergibt sich aus Paragraf 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes. Es ist dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Man braucht also weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Zulassung oder einen Führerschein. Es besteht zudem keine Helmpflicht oder Altersbeschränkung. Dies gilt auch für Pedelecs mit Anfahrhilfe bis 6 km/h.

Schnelle Pedelecs / S-Klasse

Die schnellen Pedelecs, auch Schweizer Klasse oder S-Klasse genannt, sind keine Fahrräder mehr, sondern Kleinkrafträder. Sie funktionieren zwar wie ein Pedelec, aber die Motorunterstützung wird erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Die maximal erlaubte Nenn-Dauerleistung der Motoren liegt derzeit bei 500 Watt.

Für die schnelle Klasse gelten einige gesetzliche Besonderheiten: Man braucht eine Betriebserlaubnis beziehungsweise eine Einzelzulassung des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt (KBA). Das schnelle Elektrofahrrad braucht außerdem ein Versicherungskennzeichen (Kostenpunkt etwa 70 Euro pro Jahr). Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) sieht als bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit die an, die beim Mittreten erreicht wird, also bis zu 45 km/h. Deshalb muss die Person mindestens 16 Jahre alt und im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM sein. Außerdem muss sie einen geeigneten Schutzhelm tragen.

E-Bikes

Die eigentlichen E-Bikes stellen die dritte Kategorie. Sie sind vergleichbar mit einem Elektromofa und lassen sich Dank eines Elektroantriebs per Drehgriff oder Schaltknopf fahren, auch ohne dass man dabei treten muss. Wird die Motorleistung von 500 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h nicht überschritten, gelten diese Fahrzeuge als Kleinkraftrad (früher: Leicht-Mofa).

Auch diese benötigen Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und mindestens eine Mofa- Prüfbescheinigung. Erst, wenn man schneller als 20 km/h fahren möchte, muss man in die Eisen steigen. Eine Helmpflicht besteht bei den E-Bikes nicht.

Hier ein paar gute Gründe für ein Elektrofahrrad

  • Meine alltäglichen Strecken sind zu lang für ein übliches Fahrrad. Mit dem Pedelec komme ich ohne zu schwitzen an.
  • Ich bin körperlich beeinträchtigt. Mit der elektrischen Unterstützung beim Treten komme ich trotzdem zu regelmäßiger Bewegung.
  • Mein Partner fährt immer entspannt 10 Meter vor mir und ich komme atemlos hinterher.
  • Ich brauche weniger Platz zum Parken und muss auch nicht nach einem Parkplatz suchen. Ich bin viel wendiger in der Stadt als mit einem Auto.
  • Ich schone die Umwelt, weil ich mit einem leichten Fahrrad unterwegs bin und somit weniger Energie pro Kilometer benötige.

Was spricht dagegen:

  • Ich muss zu Hause mein Fahrrad die steilen Treppen herauf/herunter tragen. Das Pedelec ist mir zu schwer.
  • Ich bin mit einem normalen Fahrrad schon unsicher im Verkehr und das Pedelec fährt schneller! (Tipp: Für unsichere Radfahrer gibt es auch Radfahrschulen für Erwachsene.)
  • Ich möchte das Elektrofahrrad nur aus Bequemlichkeit nutzen und habe dadurch mehr Nach- als Vorteile: hohe Anschaffungskosten, höhere Unterhaltskosten.
  • Für Freizeit und Fitness komme ich mit dem klassischen Fahrrad gut zurecht.

Weitere Informationen

Der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) hat eine Broschüre mit „Verbraucherinformation zu Pedelecs und E-Bikes“ zusammengestellt. Da findest Du alles über Technik, Typen, Motoren, Vorschriften, Gesetze und Tipps, worauf man beim Kauf achten sollte. Kostenlos zum Runterladen.