Verbandskasten im Fahrzeug

Verbandskasten im Fahrzeug

Mit Verbandskästen werden nicht selten die ersten lebenserhaltenden Maßnahmen eingeleitet.

Der Verbandskasten unterstützt eine fachgerechte Erste-Hilfe-Leistung am Unfallort und sollte daher regelmäßig aufgefüllt und sorgfältig kontrolliert werden und stets in PKWs aufzufinden sein. Seit Beginn 2014 besteht eine geänderte DIN-Norm für den Kfz-Verbandskasten (DIN 13164).

Nach dem bisherigen Recht dürfen die alten Verbandskästen noch das ganze Jahr 2014 verkauft werden. Laut § 35h Absatz 4 StVZO reicht hierfür jeder Verbandskasten, der dem Zweck der Erste-Hilfe-Leistung gerecht wird. Bis zum Erreichen seines Verfallsdatums darf bis Ende 2014 der alte Verbandskasten verwendet werden. Der Neukauf eines aktuell ausgerüsteten Verbandskastens kann durch die im Januar 2014 in Kraft getretene Normänderung kostengünstiger sein als die Ergänzung der neuen oder abgelaufenen Materialien.

Nach den Anforderungen der Erste-Hilfe-Leistungen und unter Berücksichtigung der neuesten medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnis wurde die Verbandskastennorm DIN 13164 überarbeitet. Art und Menge des festgelegten Inhaltes wurden laut der zuständigen Stelle (Arbeitsausschuss Verbandmittel und Behältnisse im Normungsausschuss Medizin im DIN e. V.) angepasst.

Neu aufgenommen wurde:

  • 14-teiliges Fertigpflasterset
  • 1 Verbandpäckchen K
  • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung

Entnommen wurden:

  • 1 Verbandpäckchen M
  • 1 Verbandtuch BR
  • 4 Stück Wundschnellverband DIN 13019-E
  • Die Verwendung von Mullbinden als Alternative für Fixierbinden

Die Gesamtauflistung des Inhalts der Kfz-Verbandskästen nach DIN 13164 findet ihr hier.