Online-Zulassung und weitere Neuerungen für Autofahrer ab 2015

Online-Zulassung und weitere Neuerungen für Autofahrer ab 2015

Autofahrer mussten sich 2014 an die Warnwestenpflicht, den neuen Bußgeldkatalog und an andere Neuheiten gewöhnen.

Auch 2015 gibt es einige Neuerungen im Bereich der Kfz-Versicherung, TÜV-Prüfung, LKW-Maut, der Neuzulassung und der Abmeldung eines Fahrzeugs. Fahrzeugbesitzer sollten überprüfen, ob sie davon betroffen sind – das trifft nämlich nicht auf jeden zu. Das Verbraucherportal 1A hat die Neuerungen für kommendes Jahr zusammengefasst.

Die Neuerungen für 2015 im Detail

  • Fahrzeugabmeldung über das Internet ab 01.01.2015: Dies ermöglicht das Kraftfahrtbundesamt (KBA) über ein spezielles Internetportal. Autofahrer können hier die Abmeldung, langfristig auch die Zulassung, ihres Fahrzeugs durchführen. Unter www.kfzkompass.de könnt ihr euch die dafür notwendigen Voraussetzungen und die Anleitung zur Online-Zulassung  durchlesen.
  • QR-Codes werden, wie das Bundesverkehrsministerium im Zusammenhang mit der Online-Abmeldung angekündigt hat,  auf Nummernschildern und Fahrzeugscheinen bei Zulassungen ab 1. Januar 2015 verdeckt abgedruckt.
  • Neue Typ- und Regionalklassen: Risikoeinstufungen der Fahrzeuge und der Zulassungsbezirke werden jährlich neu vorgenommen. Im Endeffekt bedeutet das eine Anpassung der Beiträge für die Kfz-Versicherung.
  • Abgasnorm Euro 6: Hat ab dem 01.01.2015 Gültigkeit und ist dann bei Erstzulassungen von Diesel-Fahrzeugen verbindlich. Die Abgasnorm Euro 6 soll den Ausstoß von Stickoxiden sichtlich mindern.
  • 10 Jahre Steuerfreiheit für Elektroautos werden bis Dezember 2015 zugelassen. Diese Regelung gilt zwar bereits, läuft aber am 31.12.2015 aus. Danach gibt es nur noch fünf Jahre Steuerfreiheit.
  • Neue DIN-Vorschrift für Verbandskästen. Wer den alten Verbandskasten gegen einen neuen ersetzen will, sollte sich vergewissern, dass dieser mit der neuen DIN 13164 versehen ist. Sofern das Ablaufdatum nicht überschritten wurde, können bisherige Verbandskästen auch weiterhin genutzt werden – bei der Gelegenheit checkt einmal, ob euer Verbandskasten noch Gültigkeit hat.
  • Notfall-Sensor: In jedem Neuwagen, der ab 2015 in Europa verkauft wird, wird ein Sensor verbaut sein – Dieser setzt automatische Notrufe ab.
  • Reifendrucksensoren bereits seit 1. November 2014: Das System soll für kürzere Bremswege, längere Laufleistungen der Reifen und geringeren Kraftstoffverbrauch sorgen. Neuwagen müssen Luftdrucksensoren für Reifen vorweisen können. Zukünftige Neuanschaffungen von Reifen werden um mindestens 200 Euro teurer.  Detaillierte Informationen zu den einzelnen Neuerungen findet ihr auf www.rdks-wissen.de.