Augen auf beim Technikkauf!

Augen auf beim Technikkauf!

Wann haben Sie das letzte Mal einen neuen Drucker, ein neues Notebook oder eine Musikanlage gekauft?

Sie erinnern sich bestimmt noch daran, dass es am Ende ein Glücksspiel ist, denn mit den technischen Beschreibungen, mit denen für die Geräte geworben werden, fangen nur wirkliche Spezialisten etwas an. Und echter Service in diesem Bereich ist selten. Oft müssen dann teure Hotlines angerufen werden. Und wie schaut es aus, wenn das gekaufte Gerät doch nicht den Vorstellungen entspricht oder schon nach kurzer Zeit den Geist aufgibt?  

Rückgabe und Umtausch

Das neu eroberte Gerät wird zu Hause ausgepackt und es fällt einem wie Schuppen von den Augen: Das ist nicht das Richtige. Wenn Sie jetzt glauben, dass Sie das Gerät einfach wieder zurückgeben können, dann haben Sie nur teilweise Recht. Gesetzlich sind normale Händler nicht dazu verpflichtet Ware bei Nichtgefallen umzutauschen. (Anders sieht es natürlich bei Funktionsunfähigkeit aus!). Wollen Sie sicher gehen, dass der Händler das Gerät im Zweifel zurücknimmt, sollten Sie sich dieses beim Kauf auf der Rechnung vermerken lassen. 
Einfacher wird die ganze Sache, wenn Sie im Internet bestellt haben. Dort wird den Käufern das gleiche Recht eingeräumt, wie bei Läden – sie sollen also die Möglichkeit haben das gewünschte Gerät zu begutachten. Da das im Internet nicht möglich ist, steht Ihnen hier ein gesetzlich verankertes, 14-tägiges Widerrufsrecht zu. In dieser Frist kann das Gerät ohne Nennung von Gründen dem Verkäufer wieder zurückgegeben werden.
 
Aber Vorsicht: Das Widerrufsrecht gilt nur, wenn die Ware noch nicht in gebrauch genommen wurde.  

Garantie

Auch wenn es mittlerweile viele denken, kein Verkäufer muss eine Garantie auf seine Geräte geben. In der Praxis tun dies aber viele und sind, wenn sie damit werben, natürlich auch dazu verpflichtet Garantieleistungen zu erbringen. Sind Sie von einem technischen Gerät enttäuscht, weil es nicht richtig funktioniert, oder sehr schnell kaputt gegangen ist lohnt sich immer ein Brief an den Hersteller. Dieser ist schließlich daran interessiert, dass Sie weiterhin seine Produkte kaufen und eine zufriedene Kundin sind. Bevor man sich also zuviel ärgert, einfach mit dem Hersteller Kontakt aufnehmen. Ärgern könnte man sich danach ja immer noch.

Gewährleistung

Anders als die freiwillige Garantie ist die Gewährleistung gesetzlich geregelt. Grundsätzlich gilt sie zwei Jahre lang, allerdings wirklich unproblematisch funktioniert sie in den ersten sechs Monaten. Sollte das neu erworbene Gerät in den ersten sechs Monaten und ohne Ihr Verschulden den Geist aufgeben, greift die Gewährleistungspflicht. Nach Ablauf der ersten sechs Monate muss der Kunde beweisen, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war und das gestaltet sich eher schwer.
Hallo Frau Tipp

Um sich vor einer Menge Ärger und Zeitaufwand zu schützen, sollten Sie vor dem Kauf eines neuen technischen Gerätes die Servicequalitäten des Herstellers checken: Was kostet Sie ein Anruf in der Hotline, wie sieht es mit der Garantie aus und wo können Sie hingehen, wenn das Gerät beschädigt ist? Im Zweifel lohnt es sich für ein Produkt von einem Hersteller mit mehr Service auch ein paar Euro mehr auszugeben. Die zahlen sich schnell aus.

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