Downloads im Internet

Downloads im Internet

Das Internet ergreift mehr und mehr die Oberhand über unseren persönlichen und beruflichen Alltag. Es gibt so gut wie nichts, was nicht über das Internet abgewickelt werden kann. Neben den Millionen von Informationen steht auch ein zahlreiches Angebot an Unterhaltung – ob als Download oder Stream - zur Verfügung, welches auch gern genutzt wird. Doch welche Angebote darf man zweifelsfrei nutzen und welche sind illegal? Hier ein kurzer Überblick.
 
Am sichersten sind natürlich die Downloads, die kostenpflichtig sind. Solche sind zum Beispiel bei den i-Tunes von Apple zu finden. Hier bezahlt man den Download mittels einer Abwicklung übers Internet oder kann sich eine Geschenkkarte besorgen. Da diese Nutzung  lediglich eine Alternative zum herkömmlichen Vertrieb stellt, ist sie legal, denn sie verletzt nicht das Urheberrechtsgesetz. In diesem wird nämlich im §15 vermerkt, dass nur der Urheber oder ein anderer Rechteinhaber das alleinige Recht zur Verbreitung des geistigen Eigentums besitzt. Das bedeutet, dass nur der Künstler oder sein Vertreter darüber bestimmen können, wo, was und wie veröffentlicht werden darf.
Solche Seiten, die kostenlose Downloads anbieten, sollte man mit einer gewissen Skepsis benutzen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob die Seite vertrauenswürdig ist, können Sie sich an die Bundeszentrale für Verbraucherschutz wenden. Dort können Sie die Auskunft erhalten, die Sie benötigen.
 

Filesharing

 Das sogenannte Filesharing (auch „peer –to-peer“ genannt) ist eine der möglichen kostenlosen Methoden, die zum Herunterladen von Dateien verwendet wird. Dafür braucht man zunächst ein „peer-to-peer“ –Programm. Zu solchen gehören u.a. Torrent, Emule, Bearshare und LimeWire. Man lädt sich dieses Programm auf den PC und kann es nach Bedarf benutzen. Dafür lädt man zuerst die dazugehörige Datei im Web, die dann wiederum von dem Programm vollständig runtergeladen wird.
Was einigen jedoch nicht ganz bewusst ist: Diese Vorgehensweise ist nicht legal, denn sie verstößt gegen den §15 des Urheberrechtsgesetzes. Indem man sich eine Datei auf den eigenen PC downloadet, trägt man zur Vervielfältigung dieser Datei bei. Denn die Vorgehensweise heißt nicht umsonst „Filesharing“! -Man teilt die verschiedenen Dateien mit anderen Usern desselben „peer-to-peer“-Programms. Während Sie also z.B. Ihr Torrent oder LimeWire öffnen, ortet das Programm Ihre Dateien und stellt sie für andere User zum Download zur Verfügung.
 

Stream

Die andere Methode an Filme oder Musik zu gelangen, ist die Möglichkeit sie sich online anzuschauen oder anzuhören.
Einige Musikinterpreten bieten auf bestimmten Seiten Hörproben an, die man sich nur auf der gegeben Seite anhören kann, jedoch nicht kostenlos aneignen. Gegen diese Nutzung spricht nichts.
Bei den Filmen schaut es ein wenig anders aus. Man kann bestimmte Internetseiten aufrufen und sich Kinofilme kostenlos anschauen. Ob das nun legal ist, ist umstritten. Prinzipiell  verstößt man als Nutzer solcher Seiten gegen kein Gesetz, da man die Filme ja nicht aus eigener Hand veröffentlicht. Doch das Bestehen solcher Seiten ist eigentlich nicht legal. So wurde zum Beispiel die wohl meistbesuchte „Video-on-Demand-Website“ für Kinofilme „Kino.to“ erst kürzlich gesperrt, mit einem Verweis der Kriminalpolizei, dass die Seite „wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen [wurde]“.
 
Welche der vielen Möglichkeiten Sie nun nutzen wollen, steht Ihnen natürlich frei zur Verfügung. Seien Sie sich nur bewusst, was rechtlich vertretbar ist und was nicht.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß beim Durchstöbern des Internets.

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