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Fifi auf der Autobahn

Mit einem unerwarteten Seitenwechsel auf dem Rad- und Fußgängerweg brachte mein, auf seine Nase konzentrierter Hund den Radfahrer, der uns lautlos überholte zu Fall.

Dass ich zuerst dem Hund hinterhersprang und nicht dem Radler aufhalf, erboste diesen verständlicherweise. Dabei ging es mir nur darum, noch mehr Unheil zu vermeiden und den Hund davon abzuhalten, auch noch unvermittelt in die Straße zu laufen. Denn, ein Hund kann auch große Schäden verursachen, ohne zuzubeißen.

Wenn z.B. die Polizei die Autobahn für kurze Zeit sperren muss, weil der Hund bei einem Spaziergang im Umfeld ausbüxt und in Richtung Fahrbahn rennt. In diesem Fall konnte die Besitzerin zwar noch die Polizei verständigen, der Hund aber hat seinen Ungehorsam nicht überlebt. Immerhin blieben weitere, noch größere Schäden aus.

Der Hundebesitzer haftet logischerweise für Schäden, die sein Hund verursacht. Deshalb sollte es selbstverständlich sein, sich mit einer Hundehalter-Haftpflicht abzusichern. In fünf Bundesländer ist sie sogar Pflicht. Una Großmann vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin weiß, dass Hunde in Deutschland insgesamt etwa 100 000 versicherte Haftpflichtschäden im Jahr verursachen. Von den Versicherern werden dafür ca. 80 Millionen Euro aufgewendet.

In den meisten Bundesländern müssen nur Halter von, als gefährlich eingestuften Hunden eine Versicherung aufweisen. Aber neben Bullterriern, American Staffordshire Terriern oder Pit Bulls können eben auch süße, kleine Schoßhündchen schwere Unfälle verursachen.

Was viele Hundehalter nicht wissen: die Privathaftpflicht ist dafür nicht zuständig. Auch muss jeder einzelne Hund versichert werden. Der Hundehalter unterliege einer Gefährdungshaftung, erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf, das heißt, dass es nicht wichtig sei, wie er selbst sich verhalten hätte, er haftet in jedem Fall für den vom Tier verursachten Schaden. Weidenbach rät zu einer Mindestabdeckung von drei Millionen Euro, um alle Eventualitäten abzudecken. Manche Versicherer würden sogar einspringen, wenn der Hundehalter seine Pflicht vernachlässigt, und gegen den Leinenzwang verstieße, ergänzt Weidenbach. Wie in jedem anderen Fall sollte auch hier das Kleingedruckte nicht übersehen werden.

Einen guten Versicherungsschutz gäbe es schon ab 50 Euro, weiß Udo Kopernik vom Verband für das Deutschen Hundewesen (VDH) in Dortmund. Nebenbei rät der Experte, nur die Versicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr zum anderen abzuschließen, so vermeide man vermeintliche günstige Angebote mit langen Laufzeiten.

Also, wer für das neue Familienmitglied Körbchen, Kuscheltier und Napf besorgt, sollte auch gleich die Versicherung anmelden.