mietrechtsschutzversicherung

Wissenswertes zur Mietrechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung kennt jeder, doch was ist eine Mietrechtsschutz-versicherung? Wenn man in Streit mit Nachbarn oder Vermieter gerät, entstehen durch die Beratung und Vertretung durch einen Anwalt leicht mehrere Tausend Euro. In diesen Fällen ist eine Mietrechtsschutzversicherung Gold wert. Wir klären auf!

Allgemeines zur Versicherung

Häufiger als man denkt kommt es zu Streitigkeiten mit dem Vermieter. Hauptursachen: unberechtigte Mieterhöhungen oder seltsame Nebenkostenabrechnungen. Und häufiger als einem lieb ist, gibt es für beide Parteien keine außergerichtliche Einigung und kommt es zum Rechtsstreit. In diesem Fall vertritt eine Mietrechtsschutzversicherung die Interessen des Mieters gegenüber dem Vermieter. Aber auch bei ungültigen oder unverständlichen Mietvertragsklauseln oder bei Differenz mit den Nachbarn hilft der Mietrechtsschutz. Die Versicherung übernimmt die Kosten für einen Rechtsanwalt und falls nötig auch die Gebühren für das Gericht.

Wer ist versichert?

In einer Mieterrechtsschutzversicherung sind der Mieter und die dazugehörige gemietete Wohnung bzw. das gemietete Einfamilienhaus versichert. Gegen einen Aufschlag können auch mehrere selbst genutzte Wohneinheiten mitversichert werden. Sinnvoll ist das zum Beispiel für Pendler, die am Arbeitsort eine Wohnung haben und übers Wochenende in ihre Wohnung im Heimatort fahren.

Welche Schäden sind abgedeckt?

Von Schäden kann man in der Mieterrechtsschutz eigentlich nicht reden, sondern von Rechtsstreitigkeiten oder Rechtsfällen. Es sind alle Streitigkeiten versichert, die im direkten Zusammenhang mit dem eigenen Mietverhältnis stehen, wie zum Beispiel folgende mietrechtliche Auseinandersetzungen:

  • Mieterhöhungen, die eigener Meinung nach nicht berechtigt sind
  • Der Vermieter verweigert sich, die Nebenkostenabrechnungen oder andere relevante Dokumente offen zu legen
  • Probleme mit den Nachbarn, wie die wiederholte Störung der Nachtruhe durch laute Partys, trotz Aufforderung dies zu unterlassen
  • Klauseln im Mietvertrag zu Renovierungsarbeiten oder Schönheitsreparaturen und die Überprüfung, ob diese unterschriebenen Klauseln auch rechtswirksam sind