2017 05 23 Tricks Vermieter

Die fiesen Tricks der Vermieter und wie du sie umgehst

Gerade bei der hohen Wohnungsnot in Großstädten gibt es auch immer mehr schwarze Schafe, die sich an der Not ihrer Mieter bereichern wollen. Doch es gibt einige Sachen, auf die du achten solltest und auch entsprechend reagieren, damit du nicht über den Tisch gezogen wirst.

Vorsicht bei neuen Mietverträgen

Wenn in deinem Wohnhaus ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat und der neue Vermieter auf einen neuen Mietvertrag drängt, solltest du vorsichtig sein. Meist dient ein solcher Mietvertrag nur dazu, den Profit des Vermieters zu steigern. Deshalb musst du keinen neuen Mietvertrag unterschreiben, denn der alte behält seine Gültigkeit, sodass lediglich die Bankverbindung aktualisiert werden muss.

Vor dem Auszug ein Übergabeprotokoll fertig machen

Du hast deine Wohnung in gutem Zustand übergeben, alles ist reibungslos gelaufen. Doch dann bekommst du nicht die komplette Mietkaution zurück gezahlt, weil angeblich noch Mängel gefunden wurden. Dann das Gegenteil zu beweisen ist schwierig, wenn es weder ein Übergabeprotokoll gibt, noch Fotos oder Zeugen. Deshalb solltest du immer darauf bestehen, dass ein beidseitig unterschriebenes Übergabeprotokoll angefertigt wird.

Nebenkosten genau überprüfen

Wenn dein Vermieter die vertraglich vereinbarten Nebenkostenzahlungen zu niedrig ansetzt, bedeutet das für dich meist Ärger in Form von saftigen Nachzahlungen. Um das zu vermeiden, lohnt sich ein Gespräch mit dem vorherigen Mieter, um die Kosten richtig einzuschätzen und eventuell im Vertrag anpassen zu lassen. Außerdem ist fast jede zweite Nebenkostenabrechnung fehlerhaft, deshalb solltest du sie nach Erhalt gut prüfen, um dort noch Kosten einsparen zu können.

Nicht jede Kleinreparatur muss der Mieter zahlen

Viele Vermieter bringen in ihren Mietverträgen eine Klausel unter, nach der der Mieter die Kosten für Kleinreparaturen zahlen muss. Das wiederum nutzen sie dann, um möglichst viele Reparaturkosten auf den Mieter abzuwälzen. Du kannst diesen Trick aber umgehen, denn unter Kleinreparaturen fallen wirklich nur Dinge, die dem direkten und häufigen Gebrauch des Mieters unterliegen – ein defekter Duschkopf zum Beispiel. Darüber hinaus darf die Reparatur auch nicht mehr als 75 Euro kosten. Im Jahr dürfen die Kosten für die Kleinreparaturen außerdem nur höchstens 200 Euro betragen.
Genau hinschauen lohnt sich also!