Wie Bank und Kreditnehmer das Baudarlehen absichern

Wie Bank und Kreditnehmer das Baudarlehen absichern

Sicherheit ist beim Baudarlehen ein wichtiges Thema – und zwar für beide Seiten. Die Bank will als Darlehsgeber sicherstellen, dass das ausgeliehene Geld ordnungsgemäß samt Zinsen wieder zurückgezahlt wird. Und wer als Kreditnehmer ein Baudarlehen aufnimmt, möchte sicherstellen, dass das Immobilieneigentum nicht in Gefahr gerät, wenn wegen Krankheit oder dem Tod des Hauptverdieners in der Familie finanzielle Engpässe auftreten.

Welche Sicherheiten die Bank beim Baudarlehen fordert

Wenn eine Bank Geld ausleiht, möchte sie verständlicherweise nicht riskieren, dass sie wegen Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers einen Teil ihrer Kreditforderungen in den Wind schreiben muss. Aus diesem Grund sind Banken vor allem bei größeren Finanzierungen darauf bedacht, den Kredit abzusichern.

Dazu zählt zunächst einmal, dass beim Erwerb eines Eigenheims durch ein Ehepaar nicht nur einer der Ehepartner, sondern meist beide für die Rückzahlung des Baudarlehens geradestehen müssen. Wichtig dabei zu wissen: Für beide Beteiligten bedeutet dies, dass sie im Fall der Fälle die Restschulden in voller Höhe übernehmen müssen. Die Bank darf dabei auswählen, wen sie für den zahlungskräftigeren Schuldner hält. Damit möchte die Bank gewährleisten, dass beispielsweise bei einer Ehescheidung die Raten weitergezahlt werden – unabhängig davon, wer später die Immobilie übernimmt.

Untrennbar mit dem Baudarlehen als Sicherheit verbunden ist überdies die Grundschuld. Dies ist ein Pfandrecht, das zu Gunsten der Bank ins Grundbuch eingetragen wird und dem Kreditgeber ermöglicht, bei Zahlungsverzug die Zwangsversteigerung einzuleiten und daraus ihre Ansprüche zu bedienen. Um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, lassen sich Banken die Grundschuld als sofort vollstreckbar eintragen. Damit muss nicht, wie beim Eintreiben anderer Geldforderungen üblich, zuerst eine Klage gegen den säumigen Zahler eingereicht werden. Damit Kreditgeber aus ihren Grundschulden keine missbräuchlichen Zwangsversteigerungen einleiten, schützt der Gesetzgeber die Darlehensnehmer, indem sie einer eingeleiteten Zwangsversteigerung widersprechen können. Dann muss das Gericht prüfen, ob die Anprüche der Bank berechtigt sind und der Zahlungspflichtige sich auch wirklich im Verzug befindet.

Absicherungsmöglichkeiten für Kreditnehmer

Jeder Kreditnehmer möchte natürlich vermeiden, aufgrund finanzieller Engpässe die Kreditkündigung und im schlimmsten Fall sogar die Zwangsversteigerung zu riskieren. Zwar kann nicht jede Eventualität abgesichert werden, doch mit den passenden Versicherungen können die gravierendsten Lücken geschlossen werden.

Ein wichtiger Schutz ist die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, denn die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind in solchen Fällen äußerst dürftig. So gibt es nur Anspruch auf gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn eine berufliche Tätigkeit nur noch in geringem Maße ausgeübt werden kann. Wer jedoch beispielsweise die gut bezahlte Stelle als Ärztin aus gesundheitlichen Gründen gegen einen einfachen Bürojob eintauschen muss, hat keinen Anspruch auf gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente. Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann diese Lücke geschlossen werden, so dass bei einer Einkommensreduzierung aufgrund einer dauerhaften Berufsunfähigkeit die Rückzahlung der Baufinanzierung nicht in Gefahr gerät.

Auch wenn der Gedanke daran gerne zur Seite geschoben wird, ist der Tod des Hauptverdieners in der Familie ein existenzielles Finanzrisiko. Vor allem Paare mit Kindern sollten ihre Familie absichern, indem sie eine auf die Baufinanzierung zugeschnittene Risikolebensversicherung abschließen. Beliebt ist in diesem Fall der Abschluss einer so genannten verbundenen Versicherung, bei der beide Partner mit derselben Vertragssumme versichert sind.