Mietverhältnis
Vertrag ist (nicht immer) Vertrag

Das Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen § 535 bis 580a verankert. Ein Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter sollte grundsätzlich im Mietvertrag geregelt werden.
Da in der Regel vorformulierte Verträge genutzt werden, findet die Rechtsprechung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Formularverträgen Anwendung §§ 305ff BGB.
Da in der Regel vorformulierte Verträge genutzt werden, findet die Rechtsprechung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Formularverträgen Anwendung §§ 305ff BGB.
Solange sich ein Vertrag im gesetzlichen Rahmen befindet, ist er frei verhandelbar und individuelle Regelungen sind möglich. Man spricht hierbei von Vertragsautonomie. Sind Klauseln jedoch gesetzeswidrig, bleiben sie trotz Unterschrift nichtig. Denn im Mietrecht sind Schutzbestimmungen des Mieters verankert, so genannte unabdingbare Rechte.
Nachfolgend sind die rechtlichen Regelungen zu den wohl häufigsten Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter aufgeführt.
Nachfolgend sind die rechtlichen Regelungen zu den wohl häufigsten Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter aufgeführt.








