dein garten im winter

Achtung Räumpflicht!

Der Winter steht vor der Tür. Die Schneefallgrenze sinkt und die weiße Pracht sorgt nicht bei allen für Freude.

Um das Unfallrisiko für Passanten zu mindern sind Eigentümer und Mieter verpflichtet für die Sicherheit vor und auf dem eigenen Grundstück zu sorgen. In der Regel werden den Anliegern auch öffentliche Gehwege übertragen, die an das private Grundstück angrenzen. Bist Du dir deiner Räumpflicht unsicher, kannst Du dich bei deiner Gemeinde erkundigen.

Fakt ist: Rutscht jemand aus und verletzt sich, kann man zur Verantwortung gezogen werden. Das Gesetz besagt, dass die Wege zwischen 7:00 Uhr morgens und 21:00 Uhr abends frei gehalten werden müssen. Bei besonders starkem oder anhaltendem Schneefall gibt es üblicherweise eine Befreiung von der Räumpflicht. Lässt der Schneefall nach, musst Du jedoch wieder räumen.

So räumst Du richtig: Schaufel nicht einfach den Schnee auf die Straße, sondern häufe ihn an den Rand des Gehwegs. Halte dabei die gesetzlich vorgeschriebene Gehschneise für die Passanten ein und achte darauf, dass der Straßenverkehr nicht behindert wird.

Lese zu diesem Thema auch die Presseinformation „Der Winter bereitet der Justiz viel Arbeit“.