tierhaftpflichtversicherung

Tierischer Freundschaftsdienst

Schätzungen zufolge gibt es in deutschen Haushalten mehr als 20 Millionen Haustiere und nicht alle Tierbesitzer möchten oder können ihre Lieblinge immer mit in den Urlaub nehmen. In vielen Fällen ist ja jemand aus der Familie vor Ort oder einer der Nachbarn kümmert sich während der Abwesenheit um die Tiere. Das ist für viele Menschen eine Selbstverständlichkeit, beruht gerade bei Nachbarn das ein oder andere Mal auf Gegenseitigkeit und ist für viele ‚Urlaubs-Vertretungen‘ auch eine Freude.

Die Wenigsten machen sich jedoch Gedanken darüber, dass sie richtige Pflichten haben und Risiken eingehen, wenn sie fremde Tiere zeitweise bei sich aufnehmen und sich um sie kümmern. Der Versicherungs-Experte Dieter Sprott von den ERGO Direkt Versicherungen erklärt, dass jeder, der ein Tier für einen bestimmten Zeitraum aufnimmt und pflegt, „stillschweigend einen sogenannten Verwahrungsvertrag mit dem Tierhalter“ vereinbart.

Was bedeutet das?

Ihr nehmt den Hund eures Nachbarn während dessen Sommerurlaubs bei euch auf, ihr kommt aber sonst ganz gut mit ihm zurecht und er scheint sich bei euch auch wohl zu fühlen. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch seid ihr für diesen Zeitraum aber für alles haftbar, was der Hund anrichtet. Beißt er das Nachbarskind, verletzt jemanden oder ist der Verursacher eines Unfalls im Straßenverkehr, seid ihr dafür verantwortlich, auch wenn ihr nicht der eigentliche Besitzer seid. Ihr solltet euch immer Bewusst sein, wenn euch mal wieder jemand fragt „Kannst Du mal 2 Tage auf meinen Hund aufpassen?“.

Trefft mit dem Tierbesitzer Abmachungen, was das Thema Haftung betrifft und klärt auf jeden Fall ab, ob er eine Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Ist dies der Fall, ist die Betreuung durch euch hier mit eingeschlossen und der Schaden an Gegenständen und Personen ist damit abgesichert. Wenn ihr aber ganz sicher gehen möchtet, könnt ihr auch in eurer eigenen privaten Haftpflichtversicherung das „Hüten fremder Hunde / Pferde“ mit versichern.