betreuungsmoeglichkeiten im vergleich

Kinderbetreuung

Schon seit 2006 sind zwei Drittel der Kosten für Dienstleistungen zur Kinderbetreuung von der Steuer absetzbar, maximal 4.000 € pro Kind und Kalenderjahr.

Die Steuervergünstigungen setzen voraus, dass dein Kind zu deinem Haushalt gehört und du erwerbstätig und/oder krank bzw. behindert bist.

Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. hat auf mehrere Verfahren hingewiesen, in denen Eltern gegen den begrenzten Abzug der Kinderbetreuungskosten auf höchstens 4.000 € klagen: Die Finanzgerichte Sachsen (Az: 1 K 1240/07), Hessen (Az: 8 K 2151/07), Mecklenburg-Vorpommern (Az: 1 K 156/08) und Niedersachsen (Az: 10 K 200/07) werden untersuchen, ob die Begrenzung rechtmäßig ist. Falls auch du mehr als 4.000 € für die Betreuung deiner Kinder ausgeben musst, solltest du gegen deinen Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen und auf die Verfahren hinweisen.