altergerechtes wohnen

Gesundheitsvorsorge

Möchtest du deinen Gesundheitszustand verbessern? Dabei kann dich dein Arbeitgeber unterstützen: Er darf dir pro Jahr Leistungen bzw. Zuschüsse im Wert von höchstens 500 Euro lohnsteuerfrei zuwenden.

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass dein Arbeitgeber die Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt (eine Gehaltsumwandlung ist also nicht möglich, vgl. § 3 Nr. 34 EStG!). Diese Leistungen müssen in deiner Qualität, deiner Zweckbindung und deiner Zielgerichtetheit den Anforderungen der § 20, § 20a Sozialgesetzbuch V genügen. Deshalb muss sie ein qualifizierter Anbieter offerieren und durchführen.

Begünstigt sind vor allem:

  • Reduzierung von Bewegungsmangel,
  • Vorbeugung oder Reduzierung der Belastungen des Bewegungsapparates,
  • Stressbewältigung und Entspannung,
  • Einschränkung des Suchtmittelkonsums.

Nicht nur Sachleistungen des Arbeitgebers im Betrieb, sondern auch Barzuschüsse von Arbeitgebern an deine Arbeitnehmer für extern durchgeführte Maßnahmen sind begünstigt. Die Rechnung für die Durchführung dieser Maßnahmen muss auch nicht auf deinen Arbeitgeber lauten, auch auf dich als Arbeitnehmerin ausgestellte Rechnungen werden akzeptiert. Dein Arbeitgeber muss die Rechnung aber zu deinem Lohnkonto nehmen, um die steuerfreie Zahlung nachweisen zu können.

Achtung:

Wenn dein Arbeitgeber Mitgliedsbeiträge an einen Sportverein oder ein Fitnessstudio übernimmt oder bezuschusst, ist das nicht steuer- und sozialversicherungsfrei. Auch in diesem Fall musst du also einzelne Kurse belegen, die den oben beschriebenen „Gesundheits-Anforderungen“ entsprechen. Auch wenn dein Arbeitgeber nur Eintrittsgelder für ein Schwimmbad oder eine Sauna übernimmt, ist das nicht steuer- und sozialversicherungsfrei, weil dort normalerweise kein qualifizierter Anbieter gesundheitsorientierte Maßnahmen durchführt.