IGel: Individuelle Gesundheitsleistungen

IGel: Individuelle Gesundheitsleistungen

Patienten müssen nicht automatisch zahlen

Ob Thrombose-Check, Lichttherapie bei Winterdepression oder Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom-Früherkennung – individuelle Gesundheitsleistungen müssen nur bezahlt werden, wenn zuvor ein schriftliches Einverständnis gegeben wurde. Und dem sollte eine Aufklärung über Kosten, Nutzen und Risiken seitens des Arztes vorausgehen. Schließlich sind nicht alle Empfehlungen sinnvoll.

Eine unangekündigte Früherkennungsuntersuchung, z. B. eine zusätzliche jährliche Gesundheitsuntersuchung („Intervall-Check“) oder ein Ultraschall-Check-up von Organen („Sono-Check“) darf nicht am Ende des Praxisbesuchs beim Patienten abgerechnet werden. Oft fühlen sich Patienten überrumpelt und bezahlen.

Wenn die Kasse die Kosten nicht übernimmt, muss der Arzt vorher darüber informieren. Zudem muss der Patient darüber aufgeklärt werden, welchem Zweck die individuelle Leistung dient und welche Risiken damit verbunden sind.

„Denn wissenschaftlich gesehen ist der Nutzen vieler IGeL umstritten“, sagt Andrea Fabris von der Potsdamer Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Nach dem Patientenrechtegesetz ist der Arzt zu einer umfassenden Aufklärung verpflichtet. „Nur wer gut informiert ist, kann sich bewusst für oder gegen eine individuelle Gesundheitsleistung entscheiden“, erklärt die UPD-Beraterin. „Und daran sollte auch der Arzt großes Interesse haben – aus medizinischer wie aus finanzieller Sicht.“

Denn nur wenn der Patient sein schriftliches Einverständnis gegeben hat, muss er für die Kosten aufkommen.

Fabris: „Wenn die Praxis dann auf einer Bezahlung (für Leistungen ohne Auftrag) besteht, ist das widerrechtlich. Man sollte daher nicht gleich zahlen und sich stattdessen eine Rechnung ausstellen oder zuschicken lassen.“ Danach könne man sich immer noch überlegen, was man macht. „Im Zweifelsfall beanstandet man die Rechnung schriftlich und zahlt weiterhin nicht“, so die Beraterin. „Wenn das nicht hilft, kann man sich noch bei der Landesärztekammer schriftlich über den Arzt beschweren oder einen Anwalt einschalten.“

UPD-Tipp: Detaillierte Bewertungen zu Nutzen und Risiken einzelner IGeL gibt es auf der Seite www.igel-monitor.de vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Weitere Tipps bietet unter www.baek.de die Broschüre der Bundesärztekammer „Selbst zahlen? Ein Ratgeber zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) für Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte“.

Mehr zur UPD:

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät seit 2006 per Gesetz kostenfrei, neutral und unabhängig zu allen Gesundheitsfragen – vor Ort in 21 regionalen Beratungsstellen (www.patientenberatung.de) sowie über ein kostenfreies bundesweites Beratungstelefon in drei Sprachen und speziell zu Arzneimittelfragen:

Deutsch: 0800 0 11 77 22 (Mo. bis Fr. 10-18 Uhr, Do. bis 20 Uhr)
Türkisch: 0800 0 11 77 23 (Mo./Mi. 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)
Russisch: 0800 0 11 77 24 (Mo./Mi. 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)
Arzneimittel: 0800 0 11 77 25 (Mo./Di./Do. 9-16 Uhr, Mi./Fr. 9-13 Uhr)

Die UPD unterstützt Patientinnen und Patienten in gesundheitlich-medizinischen, rechtlichen und psychosozialen Fragen. Hierbei handelt sie im gesetzlichen Auftrag nach § 65b Sozialgesetzbuch V. Ziel ist es, die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen. Neben der Beratung berichtet die UPD daher einmal jährlich über die Erkenntnisse ihrer Arbeit an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Finanziert wird die UPD durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der per Gesetz keinen Einfluss auf den Inhalt oder den Umfang der Beratungstätigkeit nehmen darf. Für die muttersprachliche Beratung auf Russisch und Türkisch existiert eine gesonderte Förderung durch den Verband der Privaten Krankenversicherung.

Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD gGmbH
Registergericht AG Berlin-Charlottenburg | HRB 103145 B
Geschäftsführung: Dr. Sebastian Schmidt-Kaehler, Stephanie Jahn