Reduzierte Ware umtauschen

Reduzierte Ware umtauschen: was geht und was nicht?

Der Winterschlussverkauf ist fast vorbei, aber im Netz ist immer Ausverkaufszeit – das Stöbern nach attraktiven Angeboten lohnt sich zu jeder Jahreszeit. Doch was, wenn sich das Super-Angebot als Fehlkauf erweist? Hier erfährst du, was du über Umtauschrechte im Onlinehandel wissen musst.

Noch sind Schnäppchenjägerinnen auf der Suche nach reduzierten Winter-Reststücken, halten aber auch schon Ausschau nach schicken und günstigen Stücken für den Frühling und den Sommer. Klassiker und Basics veralten nicht: Daunenjacken, feste Boots, Strickwaren oder Sweatshirts bleiben auch in der nächsten Saison aktuell. Wer jetzt noch zuschlagen und für den nächsten Winter vorsorgen möchte, findet hier Mützen, Dufflecoats und Cardigans.

Umtausch ausgeschlossen – nicht im Netz

Das Shoppen im Internet hat neben der Bequemlichkeit für die Verbraucherinnen auch handfeste Vorteile. Jeder kennt das Schild „Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen“, das in Kaufhäusern und Boutiquen die Käuferin warnt. Tatsächlich ist kein Ladengeschäft verpflichtet, Ware zurückzunehmen, weder im Schlussverkauf noch regulär. Im Internet gibt es diese Regel nicht.

Im Onlinehandel gilt das Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen – unabhängig davon, ob die Ware reduziert ist oder zum regulären Preis angeboten wird. Dann muss der Verkäufer den Kaufpreis zurückzahlen, einschließlich Versandkosten. Liegt der Bestellwert über 40 Euro, trägt der Händler auch das Rückporto.

Ware anprobieren und bei Nichtgefallen zurückschicken?

Das weitgehende Umtauschrecht im Internet ist natürlich entscheidend, sobald es um Kleidung geht. Denn Pullover, Hosen und Jacken können nur zu Hause anprobiert werden; erst dann stellt sich heraus, ob das Kleid sitzt oder die Bluse passt. Die Kleidung muss nicht mehr in der Originalverpackung stecken, die Rückgabe kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Schließlich hat das Produkt womöglich in Wirklichkeit eine andere Farbe oder Qualität, als in der Online-Beschreibung dargestellt – das Widerrufsrecht schützt deshalb den Kunden im Internet und im Versandhandel. Und zwar unabhängig von Schlussverkauf und Preisnachlass.

Wenn das Schnäppchen einen Fehler hat, dann gelten allerdings online und im Einzelhandel die gleichen Regeln: Es greift die Gewährleistung. Wenn die Ware Mängel aufweist, also Löcher, Verfärbungen, Risse oder andere Fehler, dann müssen der Einzelhändler und der Internetshop gleichermaßen die Ware reparieren, umtauschen oder, falls dies beides nicht möglich ist, das Geld zurückzahlen. Und das gilt auch für reduzierte Stücke.