Beruf
Privat vorgesorgt im Job
Berufsunfähigkeitsversicherung:
Als Risikoversicherung wird hier nur gezahlt, wenn der Versicherungsfall eintritt. Das heißt, wenn Sie durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall nicht mehr in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten können. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor Abschluss umfassend und achten Sie auf folgende Punkte:
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Diese brauchen Sie als Selbstständige zusätzlich zur privaten Haftpflichtversicherung.
Unfallversicherung:
Wenn aus bestimmten (z.B. gesundheitlichen) Gründen keine oder eine nur geringe Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist oder Sie ein gefährliches Hobby haben, dann ist eine zusätzliche Unfallversicherung sinnvoll.
Als Risikoversicherung wird hier nur gezahlt, wenn der Versicherungsfall eintritt. Das heißt, wenn Sie durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall nicht mehr in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten können. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor Abschluss umfassend und achten Sie auf folgende Punkte:
- Verzicht auf die abstrakte Verweisung in einen anderen Beruf
- Verzicht auf das Rücktrittsrecht ohne zeitliche Begrenzung
- keine Arztanordnungsklausel
- 3 bis 36 Monate Karenzzeit für die Rentenzahlung
- volle Leistung schon ab einer bestimmten Pflegestufe
- vollständiger Versicherungsschutz auch bei Ausscheiden aus dem Beruf (z. B. wegen Erziehungszeiten)
- weltweiter Versicherungsschutz
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Diese brauchen Sie als Selbstständige zusätzlich zur privaten Haftpflichtversicherung.
Unfallversicherung:
Wenn aus bestimmten (z.B. gesundheitlichen) Gründen keine oder eine nur geringe Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist oder Sie ein gefährliches Hobby haben, dann ist eine zusätzliche Unfallversicherung sinnvoll.









