Auto
Absicherung im Schadensfall
Vollkasko:
Wenn Sie selbst einen Unfall verschulden, übernimmt die Vollkaskoversicherung den Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Sie können die Vollkaskoversicherung z. B. auch in Anspruch nehmen, wenn die Haftungsfrage unklar ist oder Fahrerflucht vorliegt. Mitversichert sind auch Schäden durch Vandalismus. Die Teilkaskoversicherung ist in der Vollkaskoversicherung übrigens immer mit enthalten. Mit steigender Selbstbeteiligung werden die Versicherungsbeiträge günstiger. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro, 750 Euro oder 1.000 Euro betragen.
Teilkasko:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt nur Schäden, die Sie einem anderen zufügen. Manche Dinge passieren aber, ohne dass Sie etwas dafür können: Ihr Fahrzeug wird gestohlen, ein Stein wird gegen die Windschutzscheibe geschleudert oder Sie machen im Wald unfreiwillig die Bekanntschaft mit einem Reh. Diese Kosten deckt die Teilkasko in der Regel ab.
Wenn Sie selbst einen Unfall verschulden, übernimmt die Vollkaskoversicherung den Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Sie können die Vollkaskoversicherung z. B. auch in Anspruch nehmen, wenn die Haftungsfrage unklar ist oder Fahrerflucht vorliegt. Mitversichert sind auch Schäden durch Vandalismus. Die Teilkaskoversicherung ist in der Vollkaskoversicherung übrigens immer mit enthalten. Mit steigender Selbstbeteiligung werden die Versicherungsbeiträge günstiger. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro, 750 Euro oder 1.000 Euro betragen.
Teilkasko:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt nur Schäden, die Sie einem anderen zufügen. Manche Dinge passieren aber, ohne dass Sie etwas dafür können: Ihr Fahrzeug wird gestohlen, ein Stein wird gegen die Windschutzscheibe geschleudert oder Sie machen im Wald unfreiwillig die Bekanntschaft mit einem Reh. Diese Kosten deckt die Teilkasko in der Regel ab.
Seit dem 1.1.2009 gilt eine geänderte KFZ-Steuer zugunsten schadstoffarmer Autos. Erfahren Sie hier Näheres.









