Versorgungsausgleich

Versorgungsusgleich

Aufteilung der erzielten Rentenansprüche

Mit dem Scheidungsverfahren wird automatisch der Versorgungsausgleich geregelt und bedarf keines gesonderten Antrages. Er beinhaltet die hälftige Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften.
 
Haben Sie den Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht, erhalten Sie und Ihr (Noch)-Ehepartner jeweils Fragebögen, in welchen Angaben zu den eigenen bestehenden Rentenanwartschaften gegeben werden müssen.
 
Diese Angaben werden vom Gericht bei den Versicherungsträgern überprüft, die Ehezeitanteile errechnet und daraufhin der Versorgungsausgleichsbetrag bestimmt. Dieser beträgt die Hälfte der Differenz der während der Ehe erzielten Rentenansprüche. Es gibt zwei Formen, in denen der Versorgungsausgleich erfolgt.
 
Liegt kein notarieller Verzicht des Versorgungsausgleiches dem Gericht vor, so wird eine Scheidung grundsätzlich erst dann rechtskräftig, wenn der Versorgungsausgleich geregelt wurde.
 
Bei erheblicher Verzögerung des Scheidungsverfahrens durch einen Partner, kann ein Gericht in Ausnahmefällen die Scheidung dennoch vornehmen, indem es den Versorgungsausgleich anschließend in einem getrennten Verfahren regelt.  
Hallo Frau Tipp
Ehezeitanteil der Rente: Erfragen Sie diesen bereits während der Trennungszeit bei Ihrer Rentenversicherung per Kostenerklärungsantrag. Sie haben ein Anrecht auf die Auskunft über die bestehenden Rentenanwartschaften des Partners. Bei Auskunftsweigerung können Sie dies selbst direkt beim jeweiligen Versicherungsträger vornehmen.
Haben Sie zum Scheidungstermin diese Angaben vorliegen, kann auch die Scheidung schneller rechtskräftig werden.

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