Prozesskostenhilfe

Unterstützung von der Landeskasse

Die Prozesskostenhilfe soll allen Bürgern die Möglichkeit bieten, unabhängig ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse eigene Rechtsansprüche mit fachkundigem Rat durchsetzen zu können.
 
Es erfolgt eine Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten durch die Landeskasse bei gerichtlichen Verfahren, z.B. Scheidung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: 
  1. Bedürftigkeit
  2. Aussicht auf Erfolg
  3. keine Mutwilligkeit 
Hierzu muss ein Antragsformular, welches Sie bei Ihrem Anwalt erhalten, hinsichtlich Ihrer monatlichen Einkünfte und Belastungen ausgefüllt werden.

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