Prozesskostenhilfe
Unterstützung von der Landeskasse
Die Prozesskostenhilfe soll allen Bürgern die Möglichkeit bieten, unabhängig ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse eigene Rechtsansprüche mit fachkundigem Rat durchsetzen zu können.Es erfolgt eine Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten durch die Landeskasse bei gerichtlichen Verfahren, z.B. Scheidung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Bedürftigkeit
- Aussicht auf Erfolg
- keine Mutwilligkeit









