Ehevertrag

Glücklich bis ans Lebensende ?

Leider trifft dies bei einem Drittel der jährlich geschlossenen Ehen in Deutschland nicht zu - denn das Eheglück endet schon früher …
Um Streitigkeiten über die, während der Ehe erworbenen Güter und Unterhalts- oder Versorgungsansprüche vorzubeugen, ist es ratsam, die Regelungen der Scheidungsfolgevereinbarungen in einem Ehevertrag festzuhalten.

Wer, wie, was, wann, wo ...

  • Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehezeit geschlossen werden und bedarf der notariellen Beglaubigung.
  • Der Einbezug eines Rechtsanwaltes wird empfohlen, um in Beratungsgesprächen die Folgen der persönlichen und wirtschaftlichen Regelungen für beide Partner im Falle des Scheiterns der Ehe unter die Lupe zu nehmen.
  • Sind sich die Partner mit Zustimmung des Rechtsanwaltes einig, was genau im Ehevertrag fixiert werden soll, so entwirft der Rechtsanwalt einen Vertragsentwurf. Dieser wird nochmals gemeinsam besprochen und eventuelle Abänderungswünsche festgehalten.
  • Nach der endgültigen Einigung über die Vertragsinhalte, lässt der Rechtsanwalt diesen abschließend vom Notar beurkunden.
  • Der Notar ist hierbei verpflichtet, die Vereinbarungen ebenfalls hinsichtlich der Vor- und Nachteile der Partner zu prüfen
Um "böse" Überraschungen nach dem Eheende zu vermeiden, können Sie im Ehevertrag Regelungen zu den Scheidungsfolgevereinbarungen treffen.

Regelungen im Ehevertrag

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