Nebenkostenabrechnung

Alle Jahre wieder...

Nebenkostenabrechnung
 … erhalten Mieter zumeist unerfreuliche Post in Form ihrer Nebenkostenabrechnung. Mittlerweile machen die Nebenkosten rund 30 % der Gesamtmiete aus. Da ist es kein Wunder, dass sowohl Mieter als auch Vermieter sehr genau auf eine ordnungsgemäße Abrechnung achten sollten.

Wir haben für Sie einige Hinweise zusammengefasst:

Haben Sie Zweifel an der Höhe einzelner Abrechnungsposten, dann können Sie sich Informationen diesbezüglich bei der Verbraucherzentrale oder dem Deutschen Mieterbund einholen.

Sie können Ihre Abrechnung auch anhand eines örtlichen Betriebskostenspiegels, in welchem die durchschnittlichen Nebenkostenpreise Ihrer Region verzeichnet sind, überprüfen. Der Deutsche Mieterbund führt diese Verzeichnisse für Bund, Land und größere Städte.

Liegen einzelne Posten weit über dem regionalen Durchschnittswert, so muss Ihr Mieter beweisen, dass es nicht günstiger ging. Hohe Heizkosten können Sie beim Online-Heizkostencheck des Deutschen Mieterbundes auf Plausibilität (Nachvollziehbarkeit) nachprüfen.

Weiterhin ist die Nebenkostenabrechnung vom Gesetzgeber hinsichtlich Abrechnungszeitraum, Frist, Inhalt und Widerspruchsmöglichkeit genau festgelegt. 
  1. Nehmen Sie sich Zeit und gehen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung gewissenhaft durch. Auch ein Taschenrechner kann zur Hilfe genommen werden.
  2. Achten Sie auf die gesetzlichen Fristen, sowohl Ihrerseits als auch die des Vermieters.
  3. Suchen Sie bei Unsicherheiten den Kontakt zu Ihrem Vermieter auf (z.B. Belege einsehen).
  4. Zahlen Sie im Zweifel nur einen Teil der Kosten unter  Rückforderungsvorbehalt.
  5. Lassen Sie bei Problemen die Abrechnung fachmännisch von einem Rechtsanwalt überprüfen.

Daran müssen Sie sich halten

Die Nebenkostenabrechnung ist vom Gesetzgeber hinsichtlich Abrechnungszeitraum, Frist, Inhalt und Widerspruchsmöglichkeit genau festgelegt:

Abrechnungszeitraum
Es darf maximal ein Jahr zusammen abgerechnet werden, weniger als 12 Monate ist zulässig. Der Zeitraum ist dabei nicht an das Kalenderjahr gebunden und kann vom Vermieter selbst gewählt werden, sofern es nicht anders im Mietvertrag vereinbart ist. Eine nachträgliche Änderung des Zeitraumes darf dagegen nicht einseitig erfolgen.

Abrechnungsfrist
Die Abrechnung muss spätestens nach 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes beim Mieter vorliegen. Hierbei ist icht der Poststempel sondern der tatsächliche Zugangs entscheidend. Bei einem Erhalt nach den 12 Monaten Frist muss der Vermieter keine eventuelle Nachzahlung mehr leisten, hat aber dennoch Anspruch auf ein eventuelles Guthaben. 

Inhalt
Eine wirksame Nebenkostenabrechnung muss enthalten:
  1. Gesamtkosten der Wohnanlage in geordneter Form
  2. auf den Mieter entfallende Anteile
  3. Erläuterung der Verteilungsschlüssel
  4. Angabe der geleisteten Vorauszahlung abzüglich der anteiligen (Gesamt-)Kosten des Mieters  
Widerspruchsfrist
Nach Erhalt der Abrechnung stehen dem Vermieter 12 Monate zur Überprüfung zu, danach sind Einwände unwirksam. Die Zahlung der Nebenkosten muss allerdings bereits 30 Tage nach Eingang der Abrechnung erfolgen. Sind berechtigte Einwände vorhanden, ist hierbei eine Teilzahlung mit Rückforderungsanspruch ratsam.  

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