Erben
Vererben und Erben - aber richtig!
Erben ist heute längst nicht mehr so einfach wie früher. Wo es früher klare Verhältnisse gab, gibt es heute Zweit- und Drittehen, Patchwork-Familien und nicht-eheliche Lebensgemeinschaften.
Diese Lebensformen werden vom Gesetz noch nicht berücksichtigt und erfordern deshalb vorweggenommene Regelungen:
Diese Lebensformen werden vom Gesetz noch nicht berücksichtigt und erfordern deshalb vorweggenommene Regelungen:
- Testament
- Schenkung
Erfolgt keine dieser Planung können Familienstreits und finanzielle Verluste die Folge sein:
- gesetzliche Erbfolge
- Regelung ohne Testament
Die Erbschafssteuer regelt für Erbe oder Schenkung die finanziellen Maßnahmen anhand von Steuerfreibeträgen, Steuerklasse und Steuersatz:
- Besteuerung des Erbes
Professionelle Hilfe: Treffen Sie keine vorschnellen Entscheidungen. Da jeder Erb-, Schenkungs- oder Übertragungsfall so individuell wie wir Menschen ist, ziehen Sie lieber eine Fachperson zu Rate.
Vorsicht bei Schulden: Ein Erbe muss nicht unbedingt angetreten werden. Während einer Frist von sechs Wochen nach der Kenntnisnahme der Erbschaft können Sie das Erbe ausschlagen.






