Werbungskosten
Die Arbeitnehmerpauschale steigt an
Jeder Arbeitnehmer kann beim Finanzamt pauschal und ohne besonderen Nachweis Werbungskosten geltend machen.
Bisher (bis zum 30.11.2011) konnten Werbungskosten in einer Höhe von 920 € steuerlich geltend gemacht werden.
Bisher (bis zum 30.11.2011) konnten Werbungskosten in einer Höhe von 920 € steuerlich geltend gemacht werden.
Gemäß § 9a Einkommensteuergesetz wird die Arbeitnehmerpauschale von 920 auf 1000 € erhöht. Das Gesetz zur Steuervereinfachung 2011/2012 ermöglicht es, den Anspruch auch rückwirkend für 2011 zu machen.

