Private Handwerks- und Dienstleistungskosten
Die Höchstgrenzen von 2009 bleiben gültig

Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenarbeit, Putzen oder Bügeln rechnet der Staat auf die Einkommenssteuer an. Ebenso können Handwerkerleistungen geltend gemacht werden.
An den absetzbaren Kosten ändert sich 2012 nichts. Aktuell gelten die Regelungen von 2009:
An den absetzbaren Kosten ändert sich 2012 nichts. Aktuell gelten die Regelungen von 2009:
Bei Handwerkerleistungen können bis zu 20% von maximal 6000 € Arbeitskosten steuerlich geltend gemacht werden. Somit können Sie bis zu 1200 € (+ von 600 € zu 2008) in Ihrer Steuerklärung angeben, für Dienstleistungen im Haus sogar bis zu 4000 €.
Damit Sie eine Rechnung erfolgreich absetzen können, sollten Sie auf folgende Punkte achten:
• nur die Arbeits- nicht die Materialkosten können abgesetzt werden
• die Lohnkosten müssen explizit auf der Rechnung aufgeführt sein
• die Rechnung muss eine ausgewiesene Mehrwertsteuer enthalten
• der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Handwerkbetriebs überweisen worden sein
• mit der Einkommenssteuer muss ein Rechnungsbeleg eingereicht werden

