Elternzeit
Kinder sind auch 2009 die Zukunft!

Elternzeit:
Auch Oma und Opa können nun "Elternzeit" für ihr(e) Enkel beantragen und eine berufliche Auszeit zur Kinderbetreuung nehmen.
So herrlich das klingt, so gibt es doch einen Haken! Rechtlich geht die großelterliche Elternzeit nur, wenn:
Das Elterngeld wird jedoch nur den Eltern gezahlt!
Auch Oma und Opa können nun "Elternzeit" für ihr(e) Enkel beantragen und eine berufliche Auszeit zur Kinderbetreuung nehmen.
So herrlich das klingt, so gibt es doch einen Haken! Rechtlich geht die großelterliche Elternzeit nur, wenn:
- ein Elternteil minderjährig ist oder als Volljährige noch in der schulischen bzw. beruflichen Ausbildung steht,
- Großeltern und Enkel in einem gemeinsamen Haushalt leben,
- Mutter oder Vater in dieser Zeit keine eigene Elternzeit beanspruchen.
Das Elterngeld wird jedoch nur den Eltern gezahlt!
Seit 2009 wird das Elterngeld erst ab einer Elternzeit - Mindestdauer von je zwei Monaten für Vater und Mutter gezahlt.
Dabei soll ein flexibler gehandelter Elterngeldantrag es den Eltern ermöglichen, die Bezugsdauer sowie die Aufteilung der Elterngeldmonate auch im Nachhinein ohne die Angabe von Gründen umstellen zu können.
Mehr zu Regelungen der Elternzeit und des Elterngeldes finden Sie in der Rubrik Berufswelt.



