Der Zweitjob ...

Wenn das Einkommen nicht ausreicht

Für so manchen Berufstätigen reicht das eigene Einkommen bei steigenden Abzügen und erhöhten Lebensmittelpreisen nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. 2,3 Millionen Menschen gaben 2008 eine neue Richtung vor: der Zweitjob
Das wichtigste zuerst: Jeder Bürger darf einen Zweitjob annehmen! Es bedarf aber einiger Berücksichtigungen hinsichtlich der Kombination mit dem Hauptjob.
Ein Zweitjobber:
 
  • … muss den Pflichten seines Hauptjobs weiter nachkommen können.
  • … darf nicht bei einem Mitbewerber/Konkurrenten arbeiten.
  • … darf in seinen Jobs zusammen nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten.
  •  … muss die Möglichkeit einer täglichen Ruhezeit von 11h nachweisen können.
Informieren: Zwar sind Sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet, so sind jedoch in vielen Arbeitsverträgen so genannte „Anzeigeklauseln“ hinsichtlich der Annahme einer Nebentätigkeit eingeflochten. Auch wenn dies bei Ihnen nicht der Fall sein sollte, ist die Information oder Anzeige bezüglich einer zweiten Tätigkeit bei Ihrem Arbeitgeben zu empfehlen. Sie können sich dies auch schriftlich genehmigen lassen, um eventuell später auftretende Missverständnisse zu vermeiden.
Kündigungsandrohung: Bei groben Verstößen kann seitens des Hauptarbeitgebers eine Abmahnung erfolgen. Sie sollten daher nicht „mehr als üblich“ während einer Krankmeldung arbeiten, sofern der Arzt Ihnen das OK für die Ausübung des Zweitjobs gibt. Auch während Ihres Urlaubes ist ein Mehr-Arbeiten als problematisch zu sehen. Ihr Arbeitgeber kann schließlich gesetzlich erwarten, dass Sie den Urlaub zur Erholung und die Kranktage zur Genesung nutzen.

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