Voraussetzungen

Wer hat Anspruch?

Sie haben ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente wenn folgende Voraussetzungen nach neuem Recht vorliegen:  
 
  • Tod des versicherten Ehepartner bzw. Lebenspartners
  • Bestand einer rechtsgültigen Ehe nach „deutschem Recht“ oder einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr (Ausnahme: plötzlicher Tod z.B. durch Unfall) Altes Recht: keine Mindestzeit der Ehe
  • Allgemeine Wartezeit, d.h. Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung, von mindestens 5 Jahren (Ausnahme: vorzeitige "Wartezeiterfüllung" durch tödlichen Arbeitsunfall)  
Keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung haben unverheiratete Paare oder wenn Sie mit Ihrem Partner ein Rentensplitting beantragt haben.

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