Sonderregelungen
Sonderregelungen

- Geringverdiener
Geringverdiener können einen Antrag auf komplette Veranlagung der Kapitaleinkünfte zur Einkommenssteuer stellen. Sie erhalten so die Möglichkeit, zuviel gezahlte Abgeltungssteuer vom Finanzamt zurückerstattet zu bekommen. Zwar ist dies wegen der kompletten Veranlagung zeitaufwendig, verhilft jedoch zu eventuell erheblichen Steuerersparnissen.
- Erbfall
Wenn die einjährige Spekulationsfrist (wie bis 2008 möglich) eingehalten wird, sind diese Erträge bei Verkauf steuerfrei. Unangetastet bleibt die Regelung der Erbschaftssteuer, wenn die Erträge bestimmte Freibeträge überschritten werden.







