Sonderregelungen

Sonderregelungen

  • Geringverdiener  
Das Sparen von Geringverdienern, deren persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, wird vor einer im Vergleich zum alten Rechtsstand zusätzlichen Steuerbelastung beschützt. 
 
Geringverdiener können einen Antrag auf komplette Veranlagung der Kapitaleinkünfte zur Einkommenssteuer stellen. Sie erhalten so die Möglichkeit, zuviel gezahlte Abgeltungssteuer vom Finanzamt zurückerstattet zu bekommen. Zwar ist dies wegen der kompletten Veranlagung zeitaufwendig, verhilft jedoch zu eventuell erheblichen Steuerersparnissen.
 
  • Erbfall  
Die Abgeltungssteuer greift nicht auf die durch Erbschaft neu erworbenen Kapitalanlagen – Fondsanteile, Immobilien, Wertpapiere – zu, wenn deren Laufzeit vor 2009 begann. Es bleibt der Bestandschutz bestehen.
 
Wenn die einjährige Spekulationsfrist (wie bis 2008 möglich) eingehalten wird, sind diese Erträge bei Verkauf steuerfrei. Unangetastet bleibt die Regelung der Erbschaftssteuer, wenn die Erträge bestimmte Freibeträge überschritten werden.  

Begriffserklärung

Begriffserklärung
Was sie ist, was sie will und was sie für Sie bedeutet.

Kapitalanlagen im Wandel

Kapitalanlagen im Wandel
Wir haben die Übersicht welche Änderungen bei Kapitalanlagen mit der Abgeltungssteuer einher gehen.

Private Altersvorsorge

Private Altersvorsorge
Welche Auswirkungen die Abgeltungssteuer auf Ihre private Alters-vorsorge, lesen Sie hier.

Sonderregelungen

Sonderregelungen
Keine Regel ohne Ausnahme. Folgende Sonderregelungen gibt es.
Finden Sie eine frauenfreundliche Werkstatt in Ihrer Nähe! Jetzt in über 2.500 Betrieben suchen!