Lebens- und Rentenversicherung

Lebens- und Rentenversicherungen

Kapitabildende Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen sowie die Riester- Rente sind von der Abgeltungssteuer nicht betroffen und bleiben wie bis 2008 geregelt.
 
Haben Sie Ihre kapitalbildende Lebensversicherung vor 2005 abgeschlossen und mindestens 12 Jahren laufen lassen, so sind die gesamten Erträge bei der Auszahlung steuerfrei. Die Erträge von Versicherungen, die nach 2005 erworben wurden, müssen bei einer Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Achtung:
 
Werden Versicherungspolicen vor einer Frist von 12 Jahren verkauft, so unterliegen Sie der pauschalen Besteuerung von 25%. 

Riester- Rente

Die Riester- Rente ist ebenso wie die Lebensversicherung nicht von der Abgeltungssteuer betroffen. Alle Ein- und Zuzahlungen sowie Zinsen sind während der Einzahlungsphase steuerfrei. Erst bei der Auszahlung der Rente wird diese, sollte sie in der Gesamtheit mit der gesetzlichen Rente den geltenden Steuerfreibetrag überschreiten, mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, der in Rentenzeiten jedoch geringer ist als in den Jahren der Berufstätigkeit.

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