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Fehlerhafte Klauseln: Zehntausend Kreditverträge sind möglicherweise ungültig

Wegen eines Formfehlers wurden zehntausende Hausbesitzer im Rheinland vom Verband Haus und Garten aufgefordert ihre Kreditverträge zu überprüfen. Kanzleien sollen checken, ob die Verträge überhaupt gültig sind.

Grund dafür ist ein bestimmter und häufig auftretender Formfehler – ein neuer Kredit kann eine Ersparnis von bis zu 10.000 Euro für eine Familie möglich machen. Diese Rückabwicklungen von Kreditverträgen macht deutschen Finanzhäusern Druck: Aufgrund von unklaren Vorgaben des Gesetzgebers wurden zwischen 2002 und 2010 unzählige Fehler in den Widerspruchsbelehrungen der Kreditverträge gemacht. Klare Vorgaben machte der Bund erst ab 2010. Zwei Jahre später wurde dann vom Bundesgerichtshof entschieden, dass fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen – sofern die Schuld beim Geldhaus liegt, zur Kündigung des Vertrages führen können.

Im Auftrag der Hamburger Verbraucherzentrale wurden seitdem mehr als 20.000 Verträge überprüft: Rund 70 Prozent der Verträge waren unzulänglich. Nun müssen die Verbraucher prüfen ob auch ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Fand überhaupt keine Widerrufsbelehrung der Bank statt, ist der Vertrag sowieso ungültig. Denn Kunden haben das Recht zu wissen, dass sie den Vertrag innerhalb der ersten zwei Wochen kündigen können.

Schuldner hatten es zu Beginn der Prüfungen noch leicht eine Umschuldung auszuhandeln, da die Banken keinen Ärger haben wollten. Doch mittlerweile machen es die Geldhäuser den Kunden nicht ganz so leicht – schließlich könnte es am Ende um mehrere hundert Milliarden Euro an Kreditvolumen gehen. Auch beim Kunden geht es um viel Geld: Bei einem neuen Vertrag ist es möglich die Zinsen deutlich zu senken.

Was solltest du als Verbraucher also tun?

Experten empfehlen eine Prüfung von Verträgen, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden. Wenn du dies über die Verbraucherzentrale einleitest, muss 70 Euro für ein Gutachten gezahlt werden, eine erste rechtliche Bewertung gibt es oft kostenfrei. Da es mehr als 400 mögliche Fehler bei der Widerrufsbelehrung gibt, solltest du dich amtlich beraten lassen. Beim nächsten Schritt raten Experten eher den Dialog mit der Bank zu suchen, als direkt zu klagen: Vielleicht bietet die Bank bereits einen günstigeren Zinssatz als Kompromiss.