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Wie du dich an Karneval verhalten solltest

Karneval steht wieder vor der Tür. Damit du Karneval ausgelassen feiern kannst und es zu keinen unangenehmen Zwischenfällen kommt, haben wir hier für dich ein paar Tipps zusammengestellt.

Änderungen 2018

Ab 2018 ist es verboten sogenannte „ Anscheinswaffen“ mit sich zu führen. Damit sind täuschend echte Waffen gemeint. Wer sich diesem Verbot wiedersetz drohen bis zu 10.000€ Strafe. Außerdem gilt in der Öffentlichkeit ein Vermummungsverbot, dazu zählt auch das Mitführen von Masken. Das Gesicht muss wahrnehmbar und die Identität zu erkennen sein. Hier drohen bei Verstoß bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Insbesondere für die Männer gilt: Wildpinkeln ist kein Kavaliersdelikt – wer erwischt wird zahlt ein Verwarn- oder Bußgeld von 35-5.000€.

Weiberfastnacht, Rosenmontag, Faschingsdienstag

Die Karnevalstage sind in Deutschland nirgendwo gesetzliche Feiertage.  Einen Anspruch auf eine Freistellung hast du daher grundsätzlich nicht.  Etwas anderes kann aber gelten, wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung eine Freistellung vorsieht. Eine weitere Möglichkeit ist den  Anspruch aus einer sogenannten betrieblichen Übung  herzuleiten. Dafür muss der Arbeitgeber mehrere Jahre in Folge eine entsprechende Leistung an Karneval gewähren.  Arbeitnehmer müssen bis auf einige Ausnahmen Urlaub beantragen.

Kostüm am Steuer

Auch an Karneval gilt die Straßenverkehrsordnung. Das bedeutet du darfst  nicht zur Gefahr für dich oder andere Personen durch deine Kostümierung werden. Konkret  heißt das: Dein Kostüm darf weder deine Sicht, dein Gehör oder deine Bewegungsfreiheit beeinträchtigen. Denn sollte es zu einem Unfall durch das Kostüm kommen, könnte es sein, dass die Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit nicht zahlt.

Karneval am Arbeitsplatz

Ob es erlaubt ist an Karneval verkleidet zur Arbeit zu kommen hängt ganz vom  Arbeitgeber ab. Solange die Arbeit dadurch nicht beeinträchtigt wird ist nichts dagegen eizuwenden. Etwas anderes ist natürlich, wenn bei dir auf der Arbeit ein bestimmter Dresscode gilt – dann kannst du eine Abmahnung bekommen.

Krank am Aschermittwoch

Der Mittwoch ist ein ganz regulärer Arbeitstag wie jeder andere, das heißt eine Krankmeldung ist auch erlaubt.  Es ist irrelevant ob du dich über die Karnevalstage erkältet hast oder  zu viel Alkohol im Spiel war. Der Arbeitgeber muss auch unter diesen Umständen zahlen. Man spricht von einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit. Trotzdem hinterlässt es keinen guten Eindruck, wenn du an  Aschermittwoch nicht zur Arbeit erscheinst.