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Wer zahlt für Sturmschäden?

Der erste Sturm des Jahres ist gerade vorbei, nicht alles ist ganz unversehrt geblieben. Dächer wurden abgedeckt, Bäume sind umgestürzt und auch der öffentliche Nahverkehr musste aufgrund von Schäden eingestellt werden. Doch wer zahlt für die Schäden? Und was, wenn man wegen des Sturms seinen Pflichten nicht nachgehen kann?

Nicht immer greift die Versicherung

Schäden werden nicht alle von der Versicherung gezahlt und ersetzt. Die Schäden müssen nachweisbar von einem Sturm kommen. Und dann greift die Versicherung nur ein, wenn der Sturm mindestens Stärke acht der Beaufort-Skala erreicht hat. Zur Vorstellung: Stärke zwei entspricht in etwa einer leichten Brise.  Die Skala wird höchstrichterlich anerkannt und ist somit die Grundlage für die Geltendmachung des Schadens. Sobald die Stärke im Rahmen nicht erkannt werden kann, heißt das nicht, dass der Versicherungsschutz entfällt. Es kommt vor allem darauf an, dass du zeigst, dass die Schäden vor dem Sturm nicht vorhanden waren. Hilfe kann dir dabei ein Gutachter sein.

Schäden am Auto

Wenn Äste, Dachziegel oder auch ganze Bäume auf dein Auto fallen, haften in der Regel die Teil- und die Vollkaskoversicherung. Beschädigen aber Bäume oder Äste deines Nachbarn dein Auto, haftet der Nachbar. Genauso natürlich auch andersherum.  Liegen Äste oder Bäume auf Straßen, haftet die Vollkaskoversicherung, außer der Schaden war schon vor dem Sturm da. Zu beachten ist natürlich die Eigenbeteiligung am Schaden.

Schäden an Häusern

Die Hauseigentümer sind am Schaden beteiligt, wenn der Schaden einen weiteren zur Folge hat, was oftmals der Fall ist. Du musst ebenfalls die Standfestigkeit deiner Pflanzen und Bäume kontrollieren, sonst besteht keine Schadensersatzpflicht. Für Schäden am Haus übernimmt meist die Wohngebäudeversicherung die Haft. Die Hausratsversicherung übernimmt Haft für bewegliche Sachen, wie Kleidungsstücke oder Möbel. Wichtig ist, dass du sofort deine Versicherung über die Schäden informierst und dafür sorgst, dass die Schäden nicht noch größer werden.

Ausfall öffentlicher Verkehrsmittel

Wenn dein Zug oder deine Bahn ausfallen, kannst du den Ticketpreis zurückverlangen. Bei Verspätungen allerdings, kannst du nur anteilig dein Geld zurückverlangen: Bei einer Stunde 25%, bei zwei Stunden 50% des Preises.  Wenn der Sturm unerwartet kommt und du zu spät kommst, musst du keine Abmahnung fürchten. Jedoch sollte der Arbeitgeber vorab übe die Verspätung informiert werden.