Vorsicht bei Anfahrtskosten für Handwerker

Wenn der Handwerker kommen muss: Anfahrtskosten

München, vor zwei Jahren: ein Handwerker, dessen Betrieb sich nur 40 Meter von der Wohnung des Kunden entfernt befand, verlangte 41,65 Euro für Anfahrtskosten. Und tatsächlich: wenn der Verbraucher einen Auftrag unterzeichnet, auf dem die Anfahrtspauschale angegeben ist, gilt ein solcher Vertrag als rechtens.

Die einen verlangen pauschale Summen, die anderen berechnen die reinen Fahrtkosten und die Arbeitszeit des Technikers getrennt abgerechnet. In diesem Fall sollte der Stundensatz unter dem üblichen Satz für seine Arbeit liegen. Üblich sind 10 %. Für den Kunden ist in der Regel nicht nachvollziehbar, ob die Kosten angemessen sind. Für eine standardisierte Berechnung liegt keine gesetzliche Regelung vor.

Um Ärger mit der Kundschaft aus dem Weg zu gehen empfiehlt der SHK-Verband (Sanitär Heizung Klima) Nordrhein-Westfalen den Unternehmen:

  • Ein Kfz-Kostenanteil pro Anfahrt darf generell pauschal mit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betriebes aufgeführt werden.
  • Fahren Handwerker mehrmals zu einem größeren Auftrag, darf keine separat aufgeführte Fahrtkostenabrechnung in der Rechnung auftauchen.
  • Handwerksunternehmer dürfen dem Kunden die Zeit, die sie brauchen, um das Firmenfahrzeug mit „speziellem Material und Werkzeug“ zu beladen, in Rechnung stellen. Handelt es sich um ein allgemeines Beladen mit üblichen Werkutensilien, darf er die Zeit nicht berechnen. Die sogenannten Rüstzeiten sollten auf der Rechnung ebenfalls getrennt aufgeführt werden.
  • Handwerksunternehmer müssen die Lohn- und Anfahrtskosten auf der Rechnung separat aufführen. Bei den Anfahrtskosten müssen die Fahrtzeit sowie die Kosten für das Firmenfahrzeug (Versicherung, Steuern, Verbrauch und Fahrzeugpreis) getrennt voneinander aufgelistet werden.

„Rechtlich ist es, dass bei kleineren Aufträgen die Fahrtkosten bezahlt werden müssen und zwar unabhängig davon, ob dies ausdrücklich vereinbart wurde“, so die Handwerkskammer Freiburg. Statt die tatsächliche Zeit der An- und Abfahrt in Rechnung zu stellen, sei es auch möglich, Pauschalen gestaffelt nach bestimmten Entfernungskilometern festzusetzen. Bei größeren Bauvorhaben müssen die Fahrtkosten allerdings insgesamt in den Angebotspreis einkalkuliert werden.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fordert den Kunden auf, vor der Vergabe von Aufträgen bei der jeweiligen Firma nachzuhaken: wer kommt ins Haus? Hat der Betreffende auch einen Gesellenbrief? Mit welchen Kosten inkl. Anfahrt muss man rechnen (verbindliche Angaben)?