weihnachtsdekoration

Was bei der Weihnachtsdekoration erlaubt ist

Bei Weihnachtsdekoration hat jeder einen anderen Geschmack – manche mögen es sehr hell und bunt, andere eher dezent und klassisch. Egal wie du schmückst, solange du in deiner Wohnung bist, kannst du machen was du willst. Wenn es aber um Dekoration außerhalb deiner Wohnung oder auf deinem Balkon geht, gibt es bestimmte Regeln, die du beachten musst.

Dekoration im Hausflur

Einen kleinen Weihnachtsbaum dekorieren und ins Treppenhaus stellen oder einen Adventskranz an die Tür hängen – generell solltest du hier immer ein wenig Rücksicht auf andere nehmen.
Ein kleiner Weihnachtsbaum vor der Tür kann generell sogar ganz verboten werden, da das Treppenhaus frei zugänglich sein muss und keine Flucht- oder Transportwege verstellt werden dürfen. Bei einem Adventskranz kann grundsätzlich nichts gesagt werden – außer, es geht eine Brandgefahr von ihm aus, wenn er beispielsweise aus größeren Tannenzweigen besteht.

Dekoration an Fenster und Balkonen

Manche Leute kommen erst so richtig in Weihnachtsstimmung, wenn sie ihre Fenster und den Balkon mit möglichst grellen, blinkenden Lichterketten geschmückt haben. Das ist auch generell zulässig, es sollte nur nicht zu sehr in fremde Zimmer anderer Wohnungen scheinen, vor allem Schlafzimmer. Ansonsten können Nachbarn auch verlangen, dass die Beleuchtung ab 22 Uhr ausgeschaltet wird – Beleuchtung die ganze Nacht musst du nicht ertragen.
Auch beliebt sind Weihnachtsmänner, die vom Balkon herunter hängen – diese sind auch generell erlaubt. Hierbei ist nur zu beachten, dass die Figur die Fassade nicht beschädigt oder anderen Mietern die Sicht versperrt, zum Beispiel wenn sie direkt vor dem Wohnzimmerfenster der unteren Wohnung hängt. Auch sollte sie wirklich sicher sein, damit sie auch bei Wind oder Schnee nicht abstürzen kann. Hierfür kann auch eine Befestigung mittels Schrauben und Dübeln nötig sein – hiervor solltest du aber auf jeden Fall deinen Vermieter um Erlaubnis fragen, da du in die bauliche Substanz eingreifst.