vererben und vermachen

Vererben und Vermachen

Wenn du jemanden als Erben einsetzt, so erhält dieser nicht nur dein Vermögen, sondern auch deine Verbindlichkeiten oder Schulden, möchtest du aber einen bestimmten Geldbetrag oder eine Immobilie weitergeben, kannst du diese vermachen. Es ist wichtig, dass du frühzeitig klar angibst, ob du jemandem etwas vererben oder vermachen möchtest. Kommen Organisationen oder Stiftungen als Erbnehmer in Frage, solltest du diese über deinen Wunsch anlässlich des Vermächtnisses frühzeitig informieren.

Wie verfasse ich ein Testament und an wen darf ich etwas vererben?

Wir beschäftigen uns nicht gerne mit dem Tod. Trotzdem ist es sinnvoll sich darüber zur rechten Zeit Gedanken zu machen. Vor allem dann, wenn Besitz vorhanden ist. Wichtig ist zu Beginn, dass du in deinem Testament klar festlegst wer als Erbe in Frage kommt und wem du etwas vermachen möchtest. Dabei ist zu beachten, dass du nur an Personen vererben kannst, die noch nicht gestorben sind. Generell gilt: Das Erbe bleibt in der Familie. Das heißt, solltest du kein Testament verfassen, so erben deine Nachkommen dein Vermögen. Es ist auch möglich, dass du juristische Personen als Erbe einsetzt – zum Beispiel Stiftungen oder Kirchen.

Ein gültiges Testament

Dein Testament ist nur dann gültig, wenn du es handschriftlich verfasst hast. Jedes Testament solltest du mit deinem Vor – und Nachnamen unterschreiben. Alternativ könntest du ein notarielles oder öffentliches Testament verfassen lassen, das von einem Notar beurkundet wird. Den Inhalt im Testament bestimmst allein du! Hast du bereits ein Testament verfasst, so wird dieses durch ein neues ersetzt. Es gilt also immer das jüngste Testament. Ein selbst geschriebenes Testament ist zwar günstiger als das notariell verfasste, jedoch sollte dir bewusst sein, dass du formale Fehler machen könntest oder dass der Inhalt des Testaments zu Missverständen führen kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass es verloren geht oder andere Personen auf die Idee kommen, es zu fälschen. Um sicher zu gehen, dass mit deinem Testament nichts passiert, kannst du es beim Amtsgericht aufbewahren lassen. Dies ist allerdings nicht kostenfrei. Hinterlegst du dein Testament beim Amtsgericht, so haben deine Erben nur Vorteile: Sie sparen Zeit und den finanziellen Aufwand, der für einen Erbschein auftreten könnte. Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis in Form einer Urkunde, das feststellt, wer Erbe ist.

Menschen und ihr letzter Wille – das Erbe für den guten Zweck

Fast jeder zehnte Deutsche ab 60 Jahren ist bereit, sein Erbe für einen guten Zweck einzusetzen. Dazu gehört allerdings mehr als nur Geld spenden. Du kannst mit Stiftungen in Kontakt treten und Teil von etwas Gutem werden. Viele Menschen setzen sich bereits für jene ein, die weniger Glück haben. Das Gute dabei: Du kannst selber entscheiden, wem du mit deiner Spende helfen möchtest. Mit eigenen Augen kannst du verfolgen, wie du durch deine Hilfe andere glücklich machst. Sei dabei, wenn Kinder neue Kleidung oder etwas zu Essen bekommen. Baue Schulen für die Kinder aus Afrika oder setze dich für die Umwelt ein. Mit deiner Hilfe ist alles möglich!
Falls noch Fragen vorhanden sind: Im Buchhandel und in der Bibliothek gibt es viele Informative Bücher rund um das Thema Vererben – Erben und wie du dein Erbe für einen guten Zweck spenden kannst.